Saarbrücken: Auch zweiter Anlauf im Missbrauchsprozess gegen Therapeuten unterbrochen

Am heutigen Freitag (18. September 2020) sollte der Missbrauchsprozess gegen einen Psychotherapeuten in Saarbrücken beginnen. Der Angeklagte war am ersten Tag nicht erschienen. Daraufhin hatte das Landgericht einen Haftbefehl erlassen. Doch auch der heutige Termin konnte nicht wie geplant abgehalten werden.

Zweiter Anlauf in Missbrauchsprozess

Im Missbrauchsprozess gegen einen Psychotherapeuten vor dem Saarbrücker Landgericht war für den heutigen Freitag ein zweiter Anlauf angesetzt. Nachdem der Angeklagte den ersten Termin am Montag nicht wahrgenommen hatte, verkündete das Landgericht einen Haftbefehl gegen den 74-Jährigen. Sein Sohn hatte laut „dpa“ dem Verteidiger mitgeteilt, dass der Mann auf eigenen Wunsch in einer Privatklinik in Bayern sei.

Prozess erneut unterbrochen

Laut „dpa“ hat das Landgericht Saarbrücken den Prozess heute erneut unterbrochen. Zwar war der 74-Jährige am Tag zuvor in einer Privatklinik in Bayern verhaftet und zur Verhandlung nach Saarbrücken gebracht worden, sein Verteidiger hielt ihn jedoch für nicht aufnahmefähig. Nun soll ein Arzt entscheiden, ob der Angeklagte verhandlungsfähig ist.

Vorwurf des schweren sexuellen Kindesmissbrauchs

Der Psychologe ist wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs angeklagt. Zwischen 2004 und 2006 soll er sich bei einer Langzeit-Psychotherapie in seiner Praxis sowie in seiner Wohnung an einem Jungen vergangen haben. Anfangs war das Opfer sieben Jahre alt.

74-Jähriger bereits verurteilt

2012 hatte das Gericht den heute 64-Jährigen wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zu sechs Jahren Haft verurteilt. Ausschlagend für das Gericht waren damals sowohl Aussagen des Jungen als auch E-Mails des Therapeuten mit einem Geldzahlungsangebot an die Mutter und ein weiterer, allerdings schon verjährter Fall.

Urteil aufgehoben

Nachdem sowohl der Angeklagte als auch die Nebenklage Revision eingelegt hatten, hob der Bundesgerichtshof das Urteil Ende 2012 auf und verwies den Fall an das Gericht in Saarbrücken zurück.

Laut Nebenklage-Vertreter Christian Laue entzog sich der Angeklagte danach mehrfach wegen angeblicher Erkrankungen und Depressionen dem Verfahren. Für den aktuellen Prozess vor der Großen Jugendkammer II hat das Gericht fünf Verhandlungstage angesetzt.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur
– eigener Bericht