Saarbrücken führt Maskenpflicht in der Innenstadt ein

Aufgrund der anhaltend hohen Corona-Zahlen in Saarbrücken besteht ab dem morgigen Samstag (5. Dezember 2020) vorübergehend Maskenpflicht.
In Saarbrücken gilt ab dem morgigen Samstag (5.12.2020) eine Maskenpflicht in hoch frequentierten öffentlichen Bereichen. Symbolfoto: BeckerBredel
In Saarbrücken gilt ab dem morgigen Samstag (5.12.2020) eine Maskenpflicht in hoch frequentierten öffentlichen Bereichen. Symbolfoto: BeckerBredel
In Saarbrücken gilt ab dem morgigen Samstag (5.12.2020) eine Maskenpflicht in hoch frequentierten öffentlichen Bereichen. Symbolfoto: BeckerBredel
In Saarbrücken gilt ab dem morgigen Samstag (5.12.2020) eine Maskenpflicht in hoch frequentierten öffentlichen Bereichen. Symbolfoto: BeckerBredel

Die Landeshauptstadt Saarbrücken hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die die bestehende Maskenpflicht auf die Saarbrücker City ausweitet. Sofern keine gesundheitlichen Gründe entgegenstehen, sollen auf den stark frequentierten Plätzen und Straßen im öffentlichen Raum Masken getragen werden. 

Hier gilt in Saarbrücken vorerst die Maskenpflicht

Mit Ausnahme von Sonn- und Feiertagen gilt von 11:00 Uhr bis 19:00 Uhr in folgenden Fußgängerbereichen eine Maskenpflicht:
Bahnhofstraße einschließlich der Fußgängerüberwege an Ampelanlagen (Viktoriastraße, Dudweilerstraße, Betzenstraße)
Reichsstraße bis zur Einmündung der Trierer Straße/Faktoreistraße
Vorplatz der Europagalerie und bis zur Saarbahn-Haltestelle am Hauptbahnhof
Kaltenbachstraße im Bereich zwischen der Kreuzung Bahnhofstraße und der Kreuzung Gerberstraße

Auch Kinder ab sechs Jahren sind in die Regelung eingeschlossen. Sie gilt vorerst bis zum Sonntag, dem 13. Dezember 2020. Weitere Informationen auf der Homepage der Landeshauptstadt. 

Verwendete Quellen:
– Pressemitteilung der Landeshauptstadt Saarbrücken