Die Landeshauptstadt Saarbrücken hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die die bestehende Maskenpflicht auf die Saarbrücker City ausweitet. Sofern keine gesundheitlichen Gründe entgegenstehen, sollen auf den stark frequentierten Plätzen und Straßen im öffentlichen Raum Masken getragen werden.
Hier gilt in Saarbrücken vorerst die Maskenpflicht
Mit Ausnahme von Sonn- und Feiertagen gilt von 11:00 Uhr bis 19:00 Uhr in folgenden Fußgängerbereichen eine Maskenpflicht:
– Bahnhofstraße einschließlich der Fußgängerüberwege an Ampelanlagen (Viktoriastraße, Dudweilerstraße, Betzenstraße)
– Reichsstraße bis zur Einmündung der Trierer Straße/Faktoreistraße
– Vorplatz der Europagalerie und bis zur Saarbahn-Haltestelle am Hauptbahnhof
– Kaltenbachstraße im Bereich zwischen der Kreuzung Bahnhofstraße und der Kreuzung Gerberstraße
Auch Kinder ab sechs Jahren sind in die Regelung eingeschlossen. Sie gilt vorerst bis zum Sonntag, dem 13. Dezember 2020. Weitere Informationen auf der Homepage der Landeshauptstadt.
Verwendete Quellen:
– Pressemitteilung der Landeshauptstadt Saarbrücken