Saarbrücken: Josef Schun muss Feuerwehrchef bleiben, entscheidet Gericht

Im Streit um die Versetzung des bisherigen Chefs der Berufsfeuerwehr, Josef Schun, hat die Stadt Saarbrücken vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) eine Niederlage hinnehmen müssen.
Josef Schun. Foto: BeckerBredel.
Josef Schun. Foto: BeckerBredel.
Josef Schun. Foto: BeckerBredel.
Josef Schun. Foto: BeckerBredel.

Das OVG des Saarlandes wies am Mittwoch die Beschwerde der Stadt gegen einen Beschluss der Vorinstanz zurück, die Versetzung rückgängig zu machen. „Die Entscheidung wird jetzt geprüft“, sagte eine Sprecherin der Stadt.

Eine zunächst anvisierte Verständigung der Beteiligten auf eine gütliche Einigung sei nicht zustande gekommen, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Die Versetzung sei „aller Voraussicht nach nicht von einem sachlichen Grund getragen“. Offensichtlich werde damit auch der Anspruch des bisherigen Leiters der Berufsfeuerwehr „auf eine seiner Laufbahn und Vorbildung gemäße Verwendung verletzt“.

Der Feuerwehrchef war im September 2018 wegen eines „angeblich zerrütteten Vertrauensverhältnisses zwischen ihm und einem Teil der Mitarbeiter der Feuerwehr sowie dem Führungsdienst im Amt“ abgesetzt worden. Stattdessen bekam der Amtsleiter eine neu geschaffene Stelle als Brandschutz- und Sicherheitsreferent im Baudezernat. Im Eilverfahren gab ihm das Verwaltungsgericht Recht und wies die Stadt am 9. April an, ihn „rückumzusetzen“. Daraufhin meldete sich fast die Hälfte der rund 200 Mitarbeiter der Feuerwehr zeitweise krank.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur