Saarbrücken: Urteil nach Todesfahrt nun doch rechtskräftig

Vor knapp zwei Jahren hatte ein Lkw-Fahrer in Saarbrücken betrunken einen 28-jährigen Fahrradfahrer überfahren.
Der Lkw kam an einem Stützpfeiler zum Stehen. Foto: BeckerBredel.
Der Lkw kam an einem Stützpfeiler zum Stehen. Foto: BeckerBredel.
Der Lkw kam an einem Stützpfeiler zum Stehen. Foto: BeckerBredel.
Der Lkw kam an einem Stützpfeiler zum Stehen. Foto: BeckerBredel.

Gegen das Urteil (drei Jahre und drei Monate Gefängnis) legte der Anwalt des Truckers im Juni 2018 Revision ein. Am Donnerstag (12. Juli 2018) teilte eine Sprecherin des Landgerichts nun mit: Der Verteidiger nimmt die Revision zurück. Damit ist das Urteil nun rechtskräftig.

Im Revisionsprozess reduzierte das Landgericht das Strafmaß für den Speditionsfahrer um sechs Monate. Die Große Strafkammer ging – wegen der Alkoholisierung des Angeklagten von über drei Promille – von einer „erheblich verminderten Schuldfähigkeit“ aus.

Der Lkw-Fahrer fuhr mit seinem Sattelschlepper trotz Rotlichts in eine Kreuzung. Dort erfasste er einen Radfahrer frontal, überrollt ihn – und schliff den Mann 350 Meter mit. Das Opfer verstarb noch an der Unfallstelle.

Alle bisherigen Artikel dazu:
18. September 2016: Von Lkw überrollt: Radfahrer stirbt nach Unfall – Lkw-Fahrer flieht durch Saarbrücken
24. September 2016: Nach tödlichem Unfall in Saarbrücken: Geisterfahrrad mahnt und warnt
8. März 2017: Prozess gegen Todesfahrer von Saarbrücken beginnt
29. März 2017: Todesfahrer von Saarbrücken soll Radler vorsätzlich umgebracht haben
7. Juni 2017: Horror-Unfall in Saarbrücken: Das sagen die Gutachter
9. Juni 2017: Fahrlässige Tötung: Nach Horror-Unfall muss Lkw-Fahrer jetzt hinter Gitter
17. April 2018: Jetzt doch mildere Strafe für verurteilten Trucker?
20. Juni 2018: War betrunkener Todesfahrer von Saarbrücken schuldunfähig?
22. Juni 2018: Todesfahrer von Saarbrücken bekommt mildere Strafe
29. Juni 2018: Todes-Trucker von Saarbrücken legt erneut Revision gegen Urteil ein