Saarbrücken verlängert Maskenpflicht in „Fressgasse“

Die Maskenpflicht in der Kaltenbachstraße in Saarbrücken wurde bis auf Weiteres verlängert. Das Besucheraufkommen in der sogenannten "Fressgasse", in der viele Essensstände liegen, war in den vergangenen Wochen sehr hoch.
In der Kaltenbachstraße in Saarbrücken wurde wegen starker Frequentierung eine Maskenpflicht verhängt. Symbolfoto: BeckerBredel
In der Kaltenbachstraße in Saarbrücken wurde wegen starker Frequentierung eine Maskenpflicht verhängt. Symbolfoto: BeckerBredel
In der Kaltenbachstraße in Saarbrücken wurde wegen starker Frequentierung eine Maskenpflicht verhängt. Symbolfoto: BeckerBredel
In der Kaltenbachstraße in Saarbrücken wurde wegen starker Frequentierung eine Maskenpflicht verhängt. Symbolfoto: BeckerBredel

Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger gilt in der Kaltenbachstraße in Saarbrücken weiterhin Maskenpflicht. Zwischen 11:00 Uhr bis 24:00 Uhr müssen Passant:innen in der beliebten „Fressgasse“ einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Dies betrifft alle, die älter als sechs Jahre alt sind und bei denen keine gesundheitlichen Gründe dagegen sprechen. Eine einfache Alltagsmaske ist dabei ausreichend.

Abschnitt wegen Restaurants und Imbissen stark frequentiert

Die Maskenpflicht gilt ab der Kreuzung Bahnhofstraße bis zur Kreuzung Gerberstraße. Plakate weisen auf die Regelung hin. Wegen der zahlreichen Imbisse und Restaurants, die Essen zum Mitnehmen anbieten, wie etwa „Kalinski“ oder „Rigatoni Toni“ ist die Kaltenbachstraße stark frequentiert.

Maskenpflicht soll Essen und Trinken vor Ort verhindern

Vor allem um die Mittagszeit und in den Abendstunden bilden sich vor den Läden Warteschlangen, zugleich bleiben viele Menschen in unmittelbarer Nähe, um zu essen und zu trinken. Zu späterer Stunde werden in der „Fressgasse“ häufig auch alkoholische Getränke konsumiert. Dadurch ist das Personenaufkommen deutlich erhöht. Durch die Maskenpflicht, sollen Passant:innen daran erinnert werden, Speisen und Getränke nicht vor Ort zu verzehren.

Rechtsverordnung befugt Stadt Maskenpflicht zu verhängen

Die Landeshauptstadt erlässt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes auf Grundlage der aktuellen Rechtsverordnung des Landes. Diese befugt die Ortspolizeibehörden, auf bestimmten, öffentlichen Plätzen und Straßen, die von vielen Personen frequentiert werden, eine Maskenpflicht anzuordnen.

Verwendete Quellen:
– Pressemitteilung der Stadt Saarbrücken