Saarbrücken weitet erneut Alkoholverbot aus und verlängert Maskenpflicht

Um am verlängerten Wochenende (13. bis 16. Mai) öffentliche Feiern zu verhindern, hat die Landeshauptstadt Saarbrücken erneut ein Alkoholverbot für beliebte öffentliche Plätze erlassen. Zudem greift ab dann eine Verlängerung der Maskenpflicht.

Alkoholverbot in Saarbrücken an verlängertem Wochenende

Am verlängerten Wochenende, also von Donnerstag (13. Mai 2021) bis Sonntag (16. Mai 2021), gelten hinsichtlich des Alkoholverbots in Saarbrücken „besondere Regelungen“, wie die Pressestelle der Landeshauptstadt mitteilte. In der Zeit von 11.00 bis 22.00 Uhr ist den Angaben zufolge der Konsum von Alkohol auf folgenden Straßen und Plätzen untersagt:
– Nauwieser Straße, Hausnummer 23/50 bis Kreuzung Nassauerstraße
– Cecilienstraße, Hausnummer 8/11 bis Kreuzung Nauwieser Straße
– Blumenstraße zwischen der Kreuzung Johannis- und Försterstraße
– Nassauerstraße 16 bis Kreuzung Nauwieserstraße
– Försterstraße ab Kreuzung Blumenstraße bis Kreuzung Nassauerstraße
– Nauwieser Platz
– Max-Ophüls-Platz
– Tbilisser Platz, einschließlich der Begrenzungsmauer zur Grünanlage

Zudem hat die Landeshauptstadt ein Alkoholverbot für bestimmte Grünanlagen ausgesprochen. Davon betroffen:
– Grünfläche „Am Staden“ und Willi-Graf-Ufer, beginnend auf Höhe des Restaurants „Undine“ bis zur Wilhelm-Heinrich-Brücke inklusive der Freitreppe Berliner Promenade
– Bereich der Straße „Am Staden“ bis zur abknickenden Straße „Obere Lauerfahrt“: Hier gilt das Verbot „zudem auf den uferseitig verlaufenden Bürgersteigen und Freiflächen, einschließlich der Begrenzungsmauer zur Grünanlage hin“

– Bürgerpark Hafeninsel
– Deutsch-Französischer Garten (DFG)

An allen übrigen Tagen sei der Konsum von alkoholischen Getränken auf den oben genannten öffentlichen Plätzen und Straßen weiterhin in der Zeit zwischen 18.00 und 22.00 Uhr untersagt. „Ausgenommen sind der DFG und der Bürgerpark Hafeninsel – hier gilt das Verbot ausschließlich vom 13. bis 16. Mai“, so die Landeshauptstadt-Pressestelle.

Maskenpflicht in Kaltenbachstraße verlängert

„Als weitere Maßnahme zur Eindämmung der Corona-Pandemie verlängert die Landeshauptstadt die zeitlich begrenzte Maskenpflicht in der Kaltenbachstraße„, hieß es darüber hinaus. Personen, die das sechste Lebensjahr vollendet haben, müssten von 11.00 bis 22.00 Uhr eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) oder Masken der Standards KN95/N95 beziehungsweise FFP2 tragen. Zumindest, „sofern gesundheitliche Gründe nicht entgegenstehen“.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung der Pressestelle der Landeshauptstadt Saarbrücken, 11.05.2021