Saarbrücker Feuerwehr-Krise: Bisher alle Berufsfeuerwehrleute berechtigt krankgemeldet

Amtsärzte bescheinigten am Montag (16. April 2019): Die bisher untersuchten Berufsfeuerwehrleute sind berechtigt krankgemeldet. Allerdings kamen die Ärzte erst dazu, 28 der gut 90 Kranken zu untersuchen. Das hat auch Konsequenzen für die Wiedereinsetzung des Feuerwehrchefs Josef Schun, der eigentlich schon morgen auf seinen alten Posten zurückkehren sollte.
Viele Saarbrücker Berufsfeuerwehrleute haben - mutmaßlich als Antwort auf Schuns mögliche Rückkehr - Krankmeldungen eingereicht. Symbolfoto: dpa-Bildfunk/Patrick Pleul
Viele Saarbrücker Berufsfeuerwehrleute haben - mutmaßlich als Antwort auf Schuns mögliche Rückkehr - Krankmeldungen eingereicht. Symbolfoto: dpa-Bildfunk/Patrick Pleul
Viele Saarbrücker Berufsfeuerwehrleute haben - mutmaßlich als Antwort auf Schuns mögliche Rückkehr - Krankmeldungen eingereicht. Symbolfoto: dpa-Bildfunk/Patrick Pleul
Viele Saarbrücker Berufsfeuerwehrleute haben - mutmaßlich als Antwort auf Schuns mögliche Rückkehr - Krankmeldungen eingereicht. Symbolfoto: dpa-Bildfunk/Patrick Pleul

Die Nachricht über die Rückkehr des nicht unumstrittenen Josef Schun löste seitens der Berufsfeuerwehr eine Welle der Krankmeldungen aus. Die Konsequenz: Die Stadt Saarbrücken stellte einen Antrag, seinen Wiedereintritt auszusetzen.

Und siehe da – vor einigen Tagen setzte das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes tatsächlich diese Forderung der Stadt um. Damit wurde der sofortige Wiedereintritt Schuns auf Dienstag verlegt. Bis dahin, so die Anordnung des Oberverwaltungsgericht, sollten alle krankgemeldeten Berufsfeuerwehrleute von Amtsärzten untersucht worden sein.

Laut „SR“ stellte diese Anordnung das Gesundheitsamt jedoch vor Probleme. Denn bislang konnten nur 28 der rund 90 Krankgemeldeten untersucht werden. Aus diesem Grund hat die Stadt nun erneut beantragt, die Frist für die Rückkehr des Feuerwehrchefs zu verlängern. Wie aus dem Medienbericht hervorgeht, soll Schun nun „frühestens am Dienstag nach Ostern wieder auf seinen Posten zurückkehren“.

Währenddessen attestierten die Amtsärzte den bisher untersuchten Berufsfeuerwehrleuten, dass diese aktuell zurecht krankgemeldet sind.

Verwendete Quellen:
• SR-Bericht