Saarbrücker Feuerwehr-Krise: Josef Schun darf sofort auf Posten zurück

Bereits einmal gelang es der Stadt Saarbrücken, die gerichtliche Anordnung über Josef Schuns Wiedereintritt als Chef der Berufsfeuerwehr aufzuschieben. Einen erneut geforderten Aufschub lehnte das Oberverwaltunsgericht des Saarlandes jedoch ab. Schun darf somit auf seine alte Führungsposition zurück - und das sofort.
Josef Schun darf sofort auf seinen alten Posten zurück. Archivfoto: BeckerBredel
Josef Schun darf sofort auf seinen alten Posten zurück. Archivfoto: BeckerBredel
Josef Schun darf sofort auf seinen alten Posten zurück. Archivfoto: BeckerBredel
Josef Schun darf sofort auf seinen alten Posten zurück. Archivfoto: BeckerBredel

Die Wiedereinsetzung Josef Schuns sorgte bisher nicht nur für hitzige Diskussionen, sondern auch für eine Welle der Krankmeldungen in den Reihen der Berufsfeuerwehr. Nach Bekanntwerden des Beschlusses hatten sich zahlreiche Mitarbeiter (90 von rund 200) krankgemeldet. Und auch die Stadt Saarbrücken scheint eher unglücklich über die Rückkehr des Feuerwehrchefs zu sein.

Demgemäß wurde nun zum zweiten Mal eine Beschwerde eingelegt, die einen Wiedereintritt Schuns nochmals um einige Tage verschieben sollte. Das Oberverwaltungsgericht lehnte dies jedoch ab. Im Umkehrschluss bedeutet das: Schun darf sofort auf seinen alten Posten zurück.

Warum aber lehnten die Richter die Beschwerde der Stadt überhaupt ab? Diese sei nicht begründet worden, hieß es. „Ohne Begründung können wir die Erfolgsaussichten der Beschwerde als solche nicht abschätzen“, sagte die Sprecherin. Die Frist zur Beschwerdebegründung laufe allerdings noch. Darüber hinaus sei „alles Machbare veranlasst worden, um eine zeitnahe Einsatzbereitschaft der Berufsfeuerwehr wieder herzustellen“.

Josef Schun war im September 2018 wegen eines „angeblich zerrütteten Vertrauensverhältnisses zwischen ihm und einem Teil der Mitarbeiter der Feuerwehr sowie dem Führungsdienst im Amt“ abgesetzt worden. Die Vorwürfe gegen ihn seien mittlerweile widerlegt, hieß es vom Gericht.

Verwendete Quellen:
• dpa