Saarbrücker Feuerwehr-Krise: Richter stoppen vorläufig Wiedereinsetzung des Feuerwehrchefs

Eigentlich sollte Josef Schun seinen Dienst als Chef der Saarbrücker Berufsfeuerwehr wieder aufnehmen. Das beschloss jedenfalls das Verwaltungsgericht am Dienstag. Doch das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat nun die Wiedereinsetzung Schuns vorläufig gestoppt.
Symbolfoto: BeckerBredel
Symbolfoto: BeckerBredel
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Nachdem bekannt wurde, dass Josef Schun auf seinen Dienstposten als Chef der Saarbrücker Berufsfeuerwehr zurückkehren soll, kam es zu massenhaft Krankmeldungen von Berufsfeuerwehrleuten. Die Konsequenz: Den Brandschutz der Stadt verantwortet jetzt die Freiwillige Feuerwehr, da die Berufsfeuerwehr nicht mehr einsatzfähig ist.

Nun gibt es allerdings eine Wendung im Fall der Saarbrücker Feuerwehr-Krise. Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes setzte den Bescheid über Schuns Wiedereintritt aus. Zuvor stellte die Stadt einen entsprechenden Antrag, berichtet der „SR“.

Konkret bedeutet das: Vorerst kann Josef Schun nicht aus seinen alten Posten zurückkehren. Der Beschluss zieht aber noch weitere Konsequenzen mit sich. Demnach müssen sich alle krankgemeldeten Kräfte bis Dienstag (16. April 2019) amtsärztlich untersuchen lassen. Und ein entsprechendes Attest vorlegen, so SR. Bis dahin verbleibt es beim Aussetzen des Bescheids.

Verwendete Quellen:
• SR-Bericht