Saarbrücker Psychologe nach schwerem Kindesmissbrauch verurteilt

Das Landgericht Saarbrücken hat einen Psychologen wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs in zwei Fällen zu vier Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Zudem wurde gegen den 74-Jährigen eine Auflage bezüglich seiner Tätigkeit verhängt.

Haftstrafe für Psychologen

Wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs in zwei Fällen ist ein Psychologe vom Landgericht Saarbrücken zu vier Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Angeklagt worden waren ursprünglich zehn Fälle, so „dpa“. Darüber hinaus ist es dem Mann nach dem am Freitag (11. Dezember 2020) verkündeten Urteil für fünf Jahre verboten, als Psychotherapeut mit männlichen Personen unter 14 Jahren tätig zu sein.

Die Vorwürfe

Der heute 74-Jährige soll zwischen 2004 und 2006 bei einer Langzeit-Therapie einen anfangs sieben Jahre alten Jungen sexuell missbraucht haben. Die Staatsanwaltschaft hatte für zwei Fälle viereinhalb Jahre Haft gefordert.

Sie sei „ohne jeden Zweifel überzeugt“, dass es tatsächlich mindestens zehn dieser schweren sexuellen Missbräuche gegeben habe, doch nur zwei ließen sich so konkretisieren, dass der Mann verurteilt werden könne, hatte der Vertreter der Anklage gesagt. Der Verteidiger hatte „dpa“ zufolge einen Freispruch für seinen Mandanten gefordert.

Mann bereits verurteilt

Bereits 2012 hatte das Landgericht den Psychologen wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zu sechs Jahren Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil Ende 2012 auf und verwies den Fall zurück an das Gericht in Saarbrücken. Dort wurde erneut verhandelt.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur
– eigene Berichte