Saarländer flüchtet nach Urteil wegen Diebstählen bis nach Bayern – jetzt steht die Rückreise in die JVA Saarbrücken an

Am gestrigen Donnerstag (2. Mai 2024) hat die Polizei der Flucht eines rechtskräftig verurteilten Saarländers ein jähes Ende gesetzt. Der Mann war nach einem Urteil am Amtsgericht Saarbrücken im Jahr 2023 bis nach Bayern geflüchtet.
Der Gesuchte wurde in Jägersfreude verhaftet. Symbolfoto: Paul Zinken/dpa-Bildfunk
Der Gesuchte wurde in Jägersfreude verhaftet. Symbolfoto: Paul Zinken/dpa-Bildfunk

Nach Flucht: Polizei spürt gesuchten Saarländer in Straubing auf

Nach einem Urteil am Amtsgericht Saarbrücken im vergangenen Jahr – wegen mehreren Fällen von Diebstahl – war ein Saarländer (29) zunächst geflüchtet. Das teilte die Polizei am heutigen Freitag (3. Mai 2024) mit. Den Angaben zufolge endete die Flucht des 29-Jährigen am Donnerstag im niederbayerischen Straubing. „Der wegen Diebstahls rechtskräftig verurteilte Saarbrücker konnte dort von den saarländischen Ermittlern aufgespürt werden und wartet nun in Bayern auf seine Überstellung ins Saarland“, hieß es. An der Festnahme des 29-Jährigen waren laut Mitteilung auch Fahndungskräften des Polizeipräsidiums Niederbayern beteiligt.

Mehrere Fälle von Diebstahl – Vollstreckungshaftbefehl lag vor

Nach Angaben des saarländischen Landespolizeipräsidiums war der Saarbrücker „wegen mehreren Fällen des Diebstahls von der Staatsanwaltschaft Saarbrücken mittels Vollstreckungshaftbefehl gesucht“ worden. „Das Amtsgericht Saarbrücken hatte den Gesuchten im Jahr 2023 rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt.“

Rückreise in JVA Saarbrücken steht an

Die Ermittler:innen brachten den Verhafteten zunächst zur Polizeiinspektion Straubing, hieß es. Von dort aus wird der Mann heute in eine bayerische Justizvollzugsanstalt überstellt. Im Laufe der nächsten Tage geht es für den 29-Jährigen dann auf eine „Reise in die Justizvollzugsanstalt Saarbrücken“, so die Saar-Landespolizei. In der JVA Saarbrücken soll die ausstehende Haftstrafe verbüßt werden.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung des Landespolizeipräsidiums Saarland, 03.05.2024