Saarländer klagt wegen Blitzerdaten
In einem Rechtsstreit um die Zuverlässigkeit von Radarfallen hat das höchste Gericht in Rheinland-Pfalz Sympathie für eine bundeseinheitliche Entscheidung erkennen lassen. Der Präsident des Verfassungsgerichtshofs (VGH) in Koblenz, Lars Brocker, sagte zu der von Fachleuten immer wieder erhobenen Forderung, das Thema endlich dem Bundesgerichtshof (BGH) vorzulegen, dieses Ansinnen sei „gewiss nicht von der Hand zu weisen“. Gerichte hätten mit Blick auf Messdaten von Blitzern immer wieder unterschiedlich geurteilt – es gebe einen rechtlichen Flickenteppich in Deutschland.
Saarländer klagt gegen Bußgeld
Im konkreten Fall eines Beschwerdeführers aus der Nähe von Saarlouis, der wegen zu hohen Tempos eine Geldbuße kassiert hatte, kündigte Brocker in einer mündlichen Verhandlung des VGH Rheinland-Pfalz an, die Entscheidung werde „wahrscheinlich noch in diesem Monat“ den Beteiligten schriftlich zugestellt.
Der Führerscheinneuling soll 2017 auf der Autobahn 1 nahe Wittlich 34 Kilometer pro Stunde zu schnell gefahren sein. Eine mobile Radarfalle PoliScan FM1 der Firma Vitronic erwischte ihn, der Saarländer kassierte eine Geldbuße von 120 Euro und einen Punkt im Flensburger Fahreignungsregister. Dagegen wehrte sich der 1998 geborene Autofahrer vergeblich vor dem Amtsgericht Wittlich und dem Oberlandesgericht Koblenz.
Blitzer speichert keine Rohmessdaten
In seiner Verfassungsbeschwerde vor dem VGH kritisierten seine Anwälte, das Blitzgerät speichere keine Rohmessdaten für Überprüfungen auf Messfehler, nur das Endergebnis. Auch die Gebrauchsanweisung und die Messstatistik hätten sie nicht einsehen können. Somit sei ihr Mandant zu Unrecht verurteilt worden. Dieser habe das Tempolimit nicht um 34 Kilometer pro Stunde überschritten.
Urteil im Saarland zu Radargerät
Die Anwälte verwiesen auch auf ein Urteil, das sie 2019 vor dem VGH des Saarlandes erstritten hatten. Messungen des Blitzgeräts Traffistar S 350 des Herstellers Jenaoptik durften demnach in saarländischen Bußgeldverfahren vorerst nicht verwendet werden: Bestimmte Messdaten würden nicht gespeichert, das verletze das Grundrecht des betroffenen Autofahrers auf ein faires Verfahren.
Joachim Laux vom rheinland-pfälzischen Innenministerium betonte, es gehe nicht um Abzocke, sondern um schwere Unfälle, zu denen überhöhtes Tempo führen könne. Er warnte vor Behördenüberlastung und einer Prozessflut, falls in den standardisierten Massenverfahren gegen Verkehrssünder auch stets alle Rohmessdaten von Radarfallen verschickt werden müssten.
Die zentrale Bußgeldstelle des Landes in Speyer bearbeite jährlich mehr als zwei Millionen Verfahren. Für Autofahrer gehe es meist nicht um hohe Geldsummen. Das hier angegriffene Blitzergerät PoliScan FM1 sei von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassen.
Einer der Anwälte des Beschwerdeführers, Oliver Knapp, hielt dagegen, Blitzgeräte der Firma eso beispielsweise ermöglichten es Behörden technisch schon jetzt, Temposündern im Sinne von mehr Transparenz mit einem einzigen zusätzlichen Mausklick auch 300 Messdaten zu schicken.
Der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte Dieter Kugelmann führte in der fast eineinhalbstündigen Verhandlung vor vielen Zuschauern aus, die Behörden könnten Messdaten von Verkehrssündern speichern. Der Gesetzgeber habe hier einen Spielraum. Würden die Daten aber nicht mehr benötigt, seien sie zu löschen.
Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur
– Saarländischer Rundfunk