Saarländer verurteilt: Drei Jahre Gefängnis für 50-fachen sexuellen Missbrauch an Mädchen

Rund 50 Mal hat ein Saarländer die Tochter seiner ehemaligen Lebensgefährtin sexuell missbraucht. In den fünf Jahren, die das Martyrium für das Mädchen dauerte, habe der Angeklagte das Opfer zu seiner Sexpartnerin heranziehen wollen.
Rund 50 Mal hat sich der Mann aus dem Saarland an dem Mädchen vergangen. Symbolfoto: David Ebener/dpa-Bildfunk.
Rund 50 Mal hat sich der Mann aus dem Saarland an dem Mädchen vergangen. Symbolfoto: David Ebener/dpa-Bildfunk.
Rund 50 Mal hat sich der Mann aus dem Saarland an dem Mädchen vergangen. Symbolfoto: David Ebener/dpa-Bildfunk.
Rund 50 Mal hat sich der Mann aus dem Saarland an dem Mädchen vergangen. Symbolfoto: David Ebener/dpa-Bildfunk.

Das Landgericht Saarbrücken hat einen 32-jährigen Saarländer wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren ohne Bewährung verurteilt. Das berichtet die „Saarbrücker Zeitung“ (SZ).

Der Mann hatte vor Gericht angegeben, von 2009 bis 2014 die anfänglich 9 Jahre alte Tochter seiner damaligen Freundin missbraucht zu haben. Konkret sei es in diesem Zeitraum zu rund 50 Fällen des Missbrauchs gekommen, berichtet die „SZ“. Das Mädchen habe den Verurteilten anfassen müssen; auch er habe es angefasst. Zudem habe es orale Kontakte gegeben, so die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift.

Landgericht Saarbrücken: Entschuldigung strafmildernd

Sie hatte in ihrem Plädoyer eine Strafe von vier Jahren und neun Monaten beantragt, der Anwalt des Angeklagten hatte eine Bewährungsstrafe gefordert. Strafmildernd wirkte sich für das Landgericht aus, dass der Angeklagte ein Geständnis ablegte, sich bei dem Opfer und dessen Mutter entschuldigte und anbot, ein Schmerzensgeld von 5000 Euro zu zahlen.

Das Gericht befand, der Angeklagte hätte seine Vertrauensstellung gegenüber dem Mädchen ausgenutzt, so die „SZ“. Zunächst habe er die Geschädigte missbraucht, wenn er alleine mit ihr im Auto gewesen sei. Später habe es Übergriffe in der Wohnung gegeben. Das Mädchen habe sich laut Staatsanwaltschaft die Nägel lackieren und Reizwäsche anziehen müssen. Der Angeklagte habe das Opfer zu seiner Sexpartnerin heranziehen wollen.

Das heute volljährige Opfer musste vor Gericht nicht aussagen. Laut „SZ“ erklärte es sinngemäß, dass nichts die Vorfälle vergessen machen könne. Die Entschuldigung des Verurteilten sei aber ein Anfang.