Die aktuellen Corona-Vorschriften sehen vor, dass Ein- und Rückreisende ins Saarland sich nach ihrer Ankunft für zehn Tage in häusliche Quarantäne begeben. Eine Saarländerin hat nun beim Saar-Oberverwaltungsgericht (OVG) beantragt, dass die Regel vorläufig außer Vollzug gesetzt wird.
Antragstellerin will in Zweitwohnung auf Mallorca reisen
Die Frau hatte vor Weihnachten eine Reise nach Mallorca gebucht, wo sie eine Zweitwohnung besitzt. In ihrem Antrag erklärte sie, auch während des Fluges eine FFP3-Maske tragen zu wollen. Zudem habe die Insel im Vergleich zu ihrem Heimatlandkreis im Saarland einen niedrigeren Inzidenzwert.
Quarantäne-Pflicht verletze Grundrecht auf Berufsfreiheit
Die Antragstellerin sieht in der Quarantäne-Pflicht nach Rückkehr eine Verletzung ihres Grundrechtes auf Berufsfreiheit. Darüber hinaus zweifele sie daran, dass eine Absonderung in der eigenen Wohnung geeignet sei, eine Ausbreitung des Infektionsgeschehens zu verhindern. Nicht jeder Einreisende nach Deutschland könne „automatisch als ansteckungsverdächtig betrachtet werden.
Verwendete Quellen:
– Pressemitteilung des OVG