Saarländische Landesregierung stellt Teststellen ein Musterzertifikat zur Verfügung
Mit Einführung des Saarland-Modells sind zahlreiche Öffnungsschritte verbunden. Voraussetzung für die Lockerungen sind allerdings negative Corona-Tests, die maximal 24 Stunden alt sein dürfen.
Saar-Landesregierung entwirft Testzertifikat für Corona-Teststellen
Die saarländische Landesregierung stellt deshalb allen Teststellen, die Corona-Testungen durchführen, ein Mustertestzertifikat zur Verfügung, welches als Nachweis des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 genutzt werden kann. Neben dem Testergebnis in Papierform gelten auch ein ärztliches Zeugnis oder ein elektronisches Testergebnis unter der Angabe personenrelevanter Daten als Nachweis. Das Testergebnis ist durch die durchführende Teststelle zu bescheinigen.
Der zugrunde liegende Test kann sowohl ein PCR-Test, ein PoC-Antigen-Test als auch ein Selbsttest sein, solange er die Anforderungen des Robert-Koch-Instituts erfüllt.
Hier gibt es das Testzertifikat der Landesregierung:
Die Vorlage des Testzertifikats der Landesregierung kann auf der Website des Saarlandes heruntergeladen werden: „Corona-Testnachweis Saarland“. Dort gibt es auch die Möglichkeit, die Zertifikate in gedruckter Form zu bestellen.
Verwendete Quellen:
– Mitteilung der saarländischen Landesregierung vom 06.04.2021