Saarländische Schiedsrichter treten Mitte September in Streik

Nachdem der ursprünglich für das vergangene Wochenende angesagte Schiedsrichter-Streik abgesagt wurde, steht nun ein neuer Termin fest. Mitte September protestieren die saarländischen Unparteiischen nun gegen Gewalt auf dem Sportplatz.
Die Schiedsrichter im Saarland wollen der Gewalt gegen Unparteiische mit dem Streik die gelbe Karte zeigen. Foto: Arne Deder/dpa-Bildfunk
Die Schiedsrichter im Saarland wollen der Gewalt gegen Unparteiische mit dem Streik die gelbe Karte zeigen. Foto: Arne Deder/dpa-Bildfunk
Die Schiedsrichter im Saarland wollen der Gewalt gegen Unparteiische mit dem Streik die gelbe Karte zeigen. Foto: Arne Deder/dpa-Bildfunk
Die Schiedsrichter im Saarland wollen der Gewalt gegen Unparteiische mit dem Streik die gelbe Karte zeigen. Foto: Arne Deder/dpa-Bildfunk

Ein Wochenende lang wird im Saarland kein Amateur-Fußballspiel gepfiffen. Wegen wiederholter Angriffe streiken die Schiedsrichter im Saarland vom 13. bis zum 15. September. Betroffen sind alle Partien der Bereiche: Aktive, Frauen, Junioren und der Ü-Bereich bis einschließlich Saarlandliga.

Hintergrund sind zahlreiche Fälle von Gewalt gegen die Unparteiischen, die nach dem Angriff auf einen Schiedsrichter in Merzig-Brotdorf offengelegt wurden. Der Verbandsschiedsrichterausschuss meldete, dass dies kein Einzelfall sei, wie der Geschäftsführer des Saarländischen Fußballverbandes (SFV) Andreas Schwinn behauptet hatte. In den vergangenen beiden Jahren seien mindestens 35 Fälle vor dem Sportgericht verhandelt worden, bei denen es um körperliche Angriffe auf Schiedsrichter ging.

Am Montagabend entschied nun der zuständige Ausschuss des SFV in einer Sondersitzung, dass an besagtem Wochenende keines der Spiele mit einem Schiedsrichter besetzt werde. Die Entscheidung sei dem Schiedsrichterausschuss schwergefallen, da darunter auch viele faire Sportsleute leiden müssen. Aus Solidarität wolle man dennoch durch den Streik ein Zeichen setzen, „das auch in der Breite wahrgenommen wird.“

Verwendete Quellen:
Erklärung des Verbandsschiedsrichterausschusses
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