Saarländischer Gymnasiallehrer zieht für Corona-Impfung vor Gericht

Ein Lehrer eines saarländischen Gymnasiums will beim Verwaltungsgericht eine Corona-Impfung einklagen. Er will damit gegen Ungleichbehandlung vorgehen. Der Saarländische Philologenverband (SPhV) unterstützt den Antrag.

Anders als Grundschullehrer:innen wurden Lehrkräfte an weiterbildenden Schulen nicht für eine Impfung priorisiert. Das teilte die saarländische Landesregierung in der vergangenen Woche mit. Sofern kein anderer Grund vorliegt, werden diese somit erst mit der letzten Gruppe geimpft.

Lehrer beantragt Impfung am Verwaltungsgericht

Dagegen will ein saarländischer Gymnasiallehrer nun vorgehen. Beim Verwaltungsgericht des Saarlandes habe er laut des Saarländische Philologenverbandes (SPhV) eine einstweilige Anordnung beantragt. Das berichtet der „SR“. Der SPhV unterstütze die Forderung nach einem gleichberechtigten Teilhabeanspruch.

Wechsel- und Vollunterricht erfordern Impfung aller Lehrkräfte

Das Ziel: Die Ungleichbehandlung aufheben und die Zulassung zu einem Sonderimpftermin in den Osterferien auch für Lehrkräfte an weiterführenden Schulen erwirken. Der Untätigkeit der Regierung wolle man nicht länger zusehen, sagte der Verbandsvorsitzende Marcus Hahn. „Wer Wechselunterricht oder sogar Vollpräsenz will, darf Impfung der Lehrkräfte nicht grundlos verzögern – sonst droht nach Ostern der nächste Schul-Lockdown„, so Hahn im „SR“.

Infektionsrisiko an weiterführenden Schulen höher

Seit dieser Woche werden die Klassenstufen 11 in voller Besetzung vor Ort unterrichtet. In Grundschulen findet derweil Wechselunterricht statt. Da Gymnasien jedoch größere Einzugsgebiete haben, die sich über mehrere Gemeinden erstrecken, fahren viele Schüler:innen mit dem ÖPNV zur Schule. Weil die Busse und Bahnen häufig überfüllt seien, erhöhe sich auch das Infektionsrisiko für die dortigen Lehrkräfte.

Verwendete Quellen:
– Saarländischer Rundfunk
– Eigener Artikel