Saarländisches Prostituiertenschutzgesetz ab heute in Kraft

Ab heute (14. Dezember 2017) tritt das Prostituiertenschutzgesetz in Kraft.
Ab heute müssen sich Sexarbeiterinnen unter anderem offiziell anmelden. Symbolfoto: dpa-Bildfunk/Boris Roessler
Ab heute müssen sich Sexarbeiterinnen unter anderem offiziell anmelden. Symbolfoto: dpa-Bildfunk/Boris Roessler
Ab heute müssen sich Sexarbeiterinnen unter anderem offiziell anmelden. Symbolfoto: dpa-Bildfunk/Boris Roessler
Ab heute müssen sich Sexarbeiterinnen unter anderem offiziell anmelden. Symbolfoto: dpa-Bildfunk/Boris Roessler

Die Anmeldung beim Regionalverband sowie eine Gesundheitsberatung sind ab heute für alle Prostituierten im Saarland Pflicht. Das Ganze fällt unter das sogenannte Prostituiertenschutzgesetz, das der saarländische Landtag im Oktober 2017 beschlossen hatte.

Die Anmeldegebühr für Frauen, die Geld für sexuelle Dienstleistungen verlangen, beträgt 50 Euro. Alle zwei Jahre müssen sie sich zurückmelden. Die gesundheitliche Beratung (zum Beispiel über die Gefahr von Aids) ist laut Gesetz kostenlos.

Zahlen für das Saarland
Nach Schätzungen der Landesregierung gibt es hier etwa 2400 Prostituierte und zirka 150 Bordelle. Die meisten davon sind im Regionalverband. Allerdings schätzt der Hilfsverband Aldona die Zahl der Prostituierten saarlandweit auf unter 1000.