Saarland: Beherbergungsverbot aus Risikogebieten gilt bereits
Bereits seit Ende Juni besteht im Saarland ein Beherbergungsverbot für Reisende aus Corona-Risikogebieten. Laut Regierungssprecher Alexander Zeyer sei es im Zuge der damals hohen Infektionszahlen nach dem Corona-Ausbruch rund um den Fleischverarbeiter Tönnies in die Saar-Rechtsverordnung aufgenommen worden. Demgemäß ändere sich für das Saarland nach der Einigung von Bund und Ländern vom gestrigen Mittwoch (7. Oktober 2020) auf ein bundesweites Beherbergungsverbot nichts.
Verbot nicht für alle Gäste
Im Saarland gilt das Beherbergungsverbot nicht für Gäste, die einen ärztlich attestierten negativen Coronatest vorlegen können, der nicht älter als zwei Tage ist. Ausnahmen gibt es unter anderem zudem „für Personen, deren Aufenthalt zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich oder medizinisch veranlasst ist“, so „dpa“. Erlaubt bleiben auch Besuche eines Lebenspartners oder engen Familienangehörigen.
Saar-Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) hatte sich „dpa“ zufolge bereits Ende Juni beim Umgang mit Reisenden aus Corona-Risikogebieten für eine „bundesweit einheitliche Verfahrensweise“ stark gemacht. Insofern werde die nun angestrebte Einigung begrüßt, erklärte Regierungssprecher Zeyer.
Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur
– eigene Berichte