Saarland: Durchsuchungen bei rechtsextremistischer Vereinigung

Zwei Männer, die eine rechtsextremistische Vereinigung angeführt haben sollen, hat die Bundesanwaltschaft am Donnerstag (16. Juli 2020) festnehmen lassen. In Zusammenhang der Ermittlungen kam es auch im Saarland zu Durchsuchungen.
Auch im Saarland kam es in Zusammenhang mit den Ermittlungen zu Durchsuchungen. Symbolfoto: Peter Steffen/dpa-Bildfunk
Auch im Saarland kam es in Zusammenhang mit den Ermittlungen zu Durchsuchungen. Symbolfoto: Peter Steffen/dpa-Bildfunk
Auch im Saarland kam es in Zusammenhang mit den Ermittlungen zu Durchsuchungen. Symbolfoto: Peter Steffen/dpa-Bildfunk
Auch im Saarland kam es in Zusammenhang mit den Ermittlungen zu Durchsuchungen. Symbolfoto: Peter Steffen/dpa-Bildfunk

Am gestrigen Donnerstag kam es in Berlin und in Heerlen/Niederlande zu Festnahmen von zwei Männern. Wie der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof mitteilte, sollen die Festgenommenen eine rechtsextremistische Vereinigung angeführt haben.

Im Rahmen der Ermittlungen gab es auch Durchsuchungen, darunter im Saarland, Rheinland-Pfalz, Bayern, Nordrhein-Westfalen sowie Mecklenburg-Vorpommern. Zudem wurden die Wohnungen der beiden Männer sowie von sechs weiteren Beschuldigten durchsucht, so die Mitteilung des Generalbundesanwalts.

Vereinigung „Goyim Partei Deutschland“

Die Ermittler gehen davon aus, dass die beiden Männer zu den Rädelsführern der kriminellen Vereinigung gehören. Der in Heerlen Festgenommene soll die Vereinigung „Goyim Partei Deutschland“ im August 2016 gegründet haben. 2018 habe sich die zweite festgenommene Person der Gruppe angeschlossen.

Zum Ziel habe die Gruppierung gehabt, über eine Internetseite systematisch und massenhaft rechtsextremistisches Gedankengut sowie die nationalsozialistische Weltanschauung zu verbreiten. Auf der Webseite seien Verbrechen des nationalsozialistischen Regimes verharmlost und der Holocaust geleugnet worden. Ebenso sei zur Tötung jüdischer Menschen aufgerufen worden.

Auslieferung und Untersuchungshaft

Für den in Heerlen festgenommenen Mann, also den mutmaßlichen Gründer, betreibt die Bundesanwaltschaft der Mitteilung zufolge ein Auslieferungsverfahren. Über eine mögliche Untersuchungshaft für den anderen Mann soll am heutigen Freitag (17. Juli 2020) entschieden werden.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur
– Mitteilung des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof, 16.07.2020