Saarland erlaubt wieder Besuche in Bewohnerzimmern in Pflegeheimen

Besuche in Bewohnerzimmern von Pflegeheimen im Saarland sollen unter Einhaltung von Hygieneregeln künftig wieder möglich sein. Hierfür hat das saarländische Sozialministerium die Richtlinien für Besuchskonzepte angepasst. Die neue Richtlinie gilt aber nur, solange das Infektionsgeschehen stabil bleibt.

Besuche in Bewohnerzimmern im Saarland wieder zulässig

Das saarländische Sozialministerium hat die Richtlinien für Besuchskonzepte in stationären Einrichtungen sowie Einrichtungen des ambulant betreuten Wohnens angepasst. Die neue Richtlinie ist mit der Saarländischen Pflegegesellschaft sowie dem Öffentlichen Gesundheitsdienst abgestimmt und gilt ab dem 16. Oktober 2020.

Gesundheitsministerin Monika Bachmann erklärt, dass Besuche in Bewohnerzimmern demnach zukünftig wieder möglich sind: „Es ist uns wichtig, dass Angehörige Bewohner auch wieder in ihren Zimmern besuchen können, um die sozialen Kontakte der Bewohner weiter zu stärken. Gleichzeitig müssen hierzu aber effektive Schutzmaßnahmen eingehalten werden“.

Hygienekonzepte notwendig

Damit die neue Richtlinie greift, müssen die Pflegeheime ihre Hygienekonzepte anpassen. „Das Hygienekonzept muss für Besuche im Bewohnerzimmer konkrete Regelungen zu Schutzmaßnahmen in der Einrichtung enthalten. Hierzu gehört unter anderem die Anzahl der Besucher im Zimmer sowie die Dauer und Terminierung des Besuches“, heißt es in einer aktuellen Stellungnahme des Sozialministeriums.

Richtlinie gilt nur solange Infektionsgeschehen stabil ist

„Die Neuregelung ermöglicht auch einen Ausgleich für die Besuche im Außenbereich, die witterungsbedingt zunehmend schwierig umzusetzen sind“, erklärt Bachmann. Sie betont aber auch, dass man die neue Regelung nur dann aufrechterhalten könne, wenn es das Infektionsgeschehen zulasse: „Aber wir dürfen bei den Maßnahmen nicht vergessen, dass wir alle eine Verantwortung gegenüber unseren Mitmenschen tragen. Die neue Richtlinie gilt nur, solange das Infektionsgeschehen stabil bleibt“, so Bachmann abschließend.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung des saarländischen Sozialministeriums vom 10.10.2020