Saarland gibt 133 Führerscheine zurück

Wegen eines Formfehlers im neuen Bußgeldkatalog gibt das Saarland eingezogene Führerscheine wieder zurück. Davon sind 133 Menschen betroffen. Bei 115 weiteren werden Fahrverbote nicht vollstreckt.
Wegen eines Formfehlers im neuen Bußgeldkatalog werden harte Raser-Strafen nicht vollstreckt. Foto: Daniel Karmann/dpa-Bildfunk
Wegen eines Formfehlers im neuen Bußgeldkatalog werden harte Raser-Strafen nicht vollstreckt. Foto: Daniel Karmann/dpa-Bildfunk
Wegen eines Formfehlers im neuen Bußgeldkatalog werden harte Raser-Strafen nicht vollstreckt. Foto: Daniel Karmann/dpa-Bildfunk
Wegen eines Formfehlers im neuen Bußgeldkatalog werden harte Raser-Strafen nicht vollstreckt. Foto: Daniel Karmann/dpa-Bildfunk

Die Zentrale Bußgeldbehörde im Saarland hat 133 eingezogene Führerscheine wieder ihren Besitzern zurückgegeben. Außerdem seien 115 Betroffene informiert worden, dass ihre Fahrverbote nicht vollstreckt werden, berichtet die „SZ“ mit Berufung auf das Innenministerium.

Formfehler führt zu Länder-Chaos

Die neue Straßenverkehrsordnung sieht eigentlich vor, dass ein Monat Führerscheinentzug droht, wenn man innerorts 21 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt oder außerorts 26 km/h zu schnell. Zuvor lagen die Grenzen bei Überschreitungen von 31 km/h im Ort und 41 km/h außerhalb. Es tauchte aber vor kurzem ein Formfehler in der Verordnung auf. Daraufhin setzten alle Länder den neuen Bußgeldkatalog vorerst außer Vollzug. Manche Bundesländer, darunter das Saarland, entschieden, eingezogene Führerscheine wieder zurückzugeben. Andere hingegen, unter anderem Rheinland-Pfalz, wollen das nicht tun.

Verwendete Quellen:
– Saarbrücker Zeitung
– eigener Bericht