Saarland: Justizopfer Norbert Kuß bekommt Schmerzensgeld

Nach einem langen Rechtsstreit heißt es Aufatmen für Norbert Kuß: Der 74-jährige Saarländer, der wegen eines mangelhaften Gutachtens einer Psychologin zwei Jahre zu Unrecht im Gefängnis gesessen hat, erhält nach einem jahrelangen Rechtsstreit Schmerzensgeld.
Erleichterung bei Norbert Kuß: Das Justizopfer erhält Schmerzensgeld. Foto: BeckerBredel.
Erleichterung bei Norbert Kuß: Das Justizopfer erhält Schmerzensgeld. Foto: BeckerBredel.
Erleichterung bei Norbert Kuß: Das Justizopfer erhält Schmerzensgeld. Foto: BeckerBredel.
Erleichterung bei Norbert Kuß: Das Justizopfer erhält Schmerzensgeld. Foto: BeckerBredel.

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe wies damit die Beschwerde der Gutachterin gegen die Nichtzulassung eines Urteils vom Saarländischen Oberlandesgericht vom 23. November 2017 zurück. In dem Urteil vom letzten Jahr wurde dem saarländischen Justizopfer Norbert Kuß Schmerzensgeld zugesprochen: OLG Saarbrücken spricht Justizopfer Norbert Kuß Schmerzensgeld zu. Der Versuch der Gutachterin, dieses Urteil vor dem BGH anzugreifen, ist damit gescheitert.

Anwältin von Norbert Kuß: „Das ist mehr als nur ein Etappensieg“

Damit sei der Fall „zivilrechtlich endgültig entschieden“, sagte Kuß‘ Anwältin Daniela Lordt am Freitag der Deutschen Presse-Agentur. Die Versicherung müsse nun das Schmerzensgeld in Höhe von 60 000 Euro zuzüglich Zinsen zahlen. „Das ist mehr als nur ein Etappensieg“, so Lordt, „sondern der Schlusspunkt für das Schmerzensgeld.“

Kuß war auf der Grundlage des Gutachtens, das ein Experte als „grob fahrlässig“ bezeichnet hatte, im Mai 2004 vom Landgericht Saarbrücken wegen schweren sexuellen Missbrauchs seiner ehemaligen Pflegetochter zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden. Bereits Anfang 2015 war die Gutachterin vom Landgericht Saarbrücken zu 50 000 Euro Schmerzensgeld verurteilt worden. Dagegen hatte sie Berufung eingelegt, es folgte ein jahrelanger Rechtsstreit, der nun seinen Endpunkt zu finden scheint.

In einem weiteren Verfahren am Landgericht in Saarbrücken wird es nun auch noch um einen geforderten Schadenersatz in Höhe von rund 73 000 Euro gehen. Anwältin Lordt geht davon aus, dass nach dem BGH-Beschluss das Verfahren nun weiterbetrieben und „recht zügig“ ein Termin bestimmt werde.