Saarland: Kläger reicht Eilantrag gegen Allgemeinverfügung ein

Am Freitag (27. März 2020) sind beim saarländischen Verwaltungsgericht ein Eilantrag und eine Klage gegen die aktuelle Allgemeinverfügung im Saarland eingegangen. Laut "SR" geht es darin um mehrere Regelungen der Verfügung.
Am saarländischen Verwaltungsgericht ist eine Klage gegen die Allgemeinverfügung eingegangen. Symbolfoto: dpa-Bildfunk/Volker Hartmann
Am saarländischen Verwaltungsgericht ist eine Klage gegen die Allgemeinverfügung eingegangen. Symbolfoto: dpa-Bildfunk/Volker Hartmann
Am saarländischen Verwaltungsgericht ist eine Klage gegen die Allgemeinverfügung eingegangen. Symbolfoto: dpa-Bildfunk/Volker Hartmann
Am saarländischen Verwaltungsgericht ist eine Klage gegen die Allgemeinverfügung eingegangen. Symbolfoto: dpa-Bildfunk/Volker Hartmann

Im Saarland kommt es aufgrund der derzeitigen Coronakrise zu Ausgangsbeschränkungen. Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat der Ministerrat am 20. März 2020 beschlossen. Dass sich dennoch zahlreiche Saarländerinnen und Saarländer nicht daran halten, hat sich beispielsweise am Wochenende in Saarbrücken gezeigt. Hier mussten rund 150 bis 200 Menschen gebeten werden, den Staden zu verlassen.

Noch konkreter hat am Freitag (27. März 2020) ein Kläger sein Widerstreben gegen die Allgemeinverfügung des Saarlandes zum Ausdruck gebracht – und zwar mit einem Eilantrag und einer Klage. Das berichtet der „SR“.

Klage gegen Allgemeinverfügung des Saarland

Die Klage sowie der Eilantrag richten sich gegen die Ziffern 1, 3 und 4 der Allgemeinverfügung des Saarlandes, so „SR“. Die Ziffern beziehen sich auf folgende Punkte:

1. Minimierung der physischen und sozialen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands. Einhaltung des Mindestabstands zwischen zwei Personen von zwei Metern.
3. Verlassen der eigenen Wohnung nur bei Vorliegen triftiger Gründe.
4. Dieser Punkt führt die triftigen Gründe auf, so etwa der Ausgang zwecks Ausübung beruflicher Tätigkeiten.

Klage obsolet

Wie am heutigen Mittag bekannt wurde, hat das Saarland seine Ausgangsbeschränkungen bis zum 20. April verlängert. Laut „SZ“ ist die Verlängerung Gegenstand einer neuen Rechtsverordnung. In der Folge ist somit auch die Klage beim Verwaltungsgericht obsolet„. Denn eine Verordnung könne „nur vor dem Oberverwaltungsgericht im Wege der Normenkontrollklage angegriffen werden“, heißt es im Medienbericht.

Verwendete Quellen:
– Saarländischer Rundfunk
– Saarbrücker Zeitung