Saarland: Kleinunternehmen haben bislang über 34 Millionen Euro Soforthilfen erhalten

Bislang hat das saarländische Wirtschaftsministerium die Auszahlung von mehr als 34 Millionen Euro aus Landes- und Bundesmitteln bewilligt. Das bedeutet: hierzulande wurden etwas mehr als 6.200 Soforthilfe-Anträge von Kleinunternehmen genehmigt.
Kleinunternehmen im Saarland können auf die Soforthilfe der Regierung zurückgreifen. Foto: Uwe Zucchi/dpa-Bildfunk
Kleinunternehmen im Saarland können auf die Soforthilfe der Regierung zurückgreifen. Foto: Uwe Zucchi/dpa-Bildfunk
Kleinunternehmen im Saarland können auf die Soforthilfe der Regierung zurückgreifen. Foto: Uwe Zucchi/dpa-Bildfunk
Kleinunternehmen im Saarland können auf die Soforthilfe der Regierung zurückgreifen. Foto: Uwe Zucchi/dpa-Bildfunk

Unter anderem über das Soforthilfe-Programm, das Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger (SPD) und Finanzminister Peter Strobel (CDU) am 20. März 2020 angekündigt hatten, gingen bis dato mehrere Millionen Euro an Kleinunternehmer: 28,7 Millionen Euro stammen aus den Hilfen des Landes; fünf Millionen Euro aus denen der Bundesregierung.

Somit wurden nach Angaben des Saar-Wirtschaftsministeriums bis zum Mittwochabend (9. April 2020) etwas mehr als 6.200 Anträge über das Landesprogramm positiv bewilligt und zur Auszahlung angewiesen. Zudem haben 7.700 saarländische Kleinunternehmen von der Antragsstellung für das Bundesprogramm Gebrauch gemacht.

Anträge werden auch über Ostern abgearbeitet

„Das Wirtschaftsministerium weist darauf hin, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen der geltenden arbeitsrechtlichen Bestimmungen auch an Ostern Anträge bearbeiten„, heißt es in einer Mitteilung des Ministeriums. Aufgrund der durch die Feiertage verzögerten Abläufe bei den Banken komme das Geld allerdings wohl erst nach Ostern an.

In den nächsten Tagen werde das Wirtschaftsministerium nach eigenen Angaben zudem mehrere Hundert Antragssteller informieren, „deren Antrag auf Landeshilfe nicht bewilligungsfähig ist“. Beispielsweise, wenn die entsprechenden Formulare grob unvollständig sind – oder eine Gewerbeanmeldung fehlt.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung des Wirtschaftsministeriums