Saarland: Polizisten mussten 298 Mal von ihrer Pistole Gebrauch machen

Die Polizisten im Saarland mussten im vergangen Jahr 298 Mal Gebrauch von ihrer Schusswaffe machen. Dies geht aus der aktuellen Schusswaffen-Statistik des Landespolizeipräsidiums hervor.
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Dienstwaffengebrauch der Polizisten im Saarland

Im vergangenen Jahr haben die Polizisten im Saarland 298 Mal Gebrauch von ihrer Schusswaffe machen müssen. Das ist knapp ein Drittel öfter als im Vorjahr. Damals lag die Zahl des Schusswaffengebrauchs bei 200.

In nahezu allen Fällen wurden die Schusswaffen eingesetzt, um schwerverletzte Tiere nach Wildunfällen mit einem Gnadenschuss von ihrem Leid zu erlösen. Gegen Menschen mussten die Polizisten im Saarland ihre Schusswaffen nur zwei Mal einsetzen. Diese Zahl bestätigt den Trend der letzten Jahre, nachdem der Schusswaffengebrauch gegen Menschen konstant zwischen 0 und 3 Fällen lag.

Schusswaffengebrauch im Saarland

Das Saarländische Polizeigesetz (SPolG) regelt den Schusswaffengebrauch in den Paragraphen 56 und 57. Demnach dürfen die Polizisten ihre Dienstwaffe nur in Ausnahmefällen einsetzen. So regelt § 56 SPolG, dass Schusswaffen auch ohne die Beteiligung von Menschen nur als „ultima ratio“ gebraucht werden dürfen. Dies ist nur dann der Fall, „wenn andere Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges erfolglos angewendet worden sind oder offensichtlich keinen Erfolg versprechen.“

Der Schusswaffengebrauch gegen Personen ist in § 57 SPolG noch deutlich strenger geregelt. Demnach dürfen Schusswaffen gegen Personen nur in absoluten Notsituationen eingesetzt werden. Die abschließenden Fälle, in denen der Gebrauch von Schusswaffen gegen Personen zulässig sind, könnt ihr im Saarländischen Polizeigesetz nachlesen: § 57 SPOlG – Schusswaffengebrauch gegen Personen.

Weiterer Waffengebrauch von Polizisten im Saarland

Nach den Angaben des Landespolizeipräsidiums setzten Polizisten im Saarland im vergangenen Jahr acht Mal Schlagstöcke und 15 Mal Reizgas ein. Das entspricht jeweils ungefähr den Werten der vergangenen Jahren.