Saarland: So können Friseursalons während der Corona-Pandemie sicher arbeiten

Voraussichtlich am 4. Mai öffnen im Saarland zahlreiche Friseurbetriebe - zumindest erlauben das die vor etwa einer Woche bekanntgegebenen Lockerungen der Corona-Maßnahmen. Damit sich Friseursalons auf eine Eröffnung vorbereiten können, haben die Berufsgenossenschaft sowie der Zentralverband des Friseurhandwerks nun einen Branchenstandard entwickelt, der entsprechende Hygieneauflagen beinhaltet.
Künftig müssen sich Friseursalons im Saarland an strenge Hygienevorschriften halten. Symbolfoto: dpa-Bildfunk/Daniel Karmann
Künftig müssen sich Friseursalons im Saarland an strenge Hygienevorschriften halten. Symbolfoto: dpa-Bildfunk/Daniel Karmann
Künftig müssen sich Friseursalons im Saarland an strenge Hygienevorschriften halten. Symbolfoto: dpa-Bildfunk/Daniel Karmann
Künftig müssen sich Friseursalons im Saarland an strenge Hygienevorschriften halten. Symbolfoto: dpa-Bildfunk/Daniel Karmann

Mitte April hatte sich der saarländische Ministerrat auf leichte Lockerungen der Corona-Maßnahmen geeinigt. Dazu gehört auch der Beschluss, dass ab dem 4. Mai Friseure ihre Arbeit wiederaufnehmen können.

Damit es nicht zu Infektionsketten in Salons kommt und Besucher und Personal geschützt werden, wurde nun ein Branchenstandard zu Hygienemaßnahmen veröffentlicht. Das geht aus einer Mitteilung des Zentralverbands des Deutschen Friseurhandwerks hervor.

Die Maßnahmen

„Es gelten zwei Grundsätze, die aufgrund des direkten Kontakts und somit erhöhtem Infektionsrisiko zwischen Friseurin oder Friseur und den Kunden und Kundinnen nötig sind“, heißt es in der Mitteilung.

Zum einen geht es dabei um die Verwendung von Schutzmasken. Diesbezüglich wird mitgeteilt: „Für Tätigkeiten, bei denen der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht sicher eingehalten werden kann, müssen Beschäftigten Mund-Nasen-Bedeckungen zur Verfügung gestellt werden. Kunden und Kundinnen müssen ebenfalls eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.“

Zum anderen sollen sich Personen mit Krankheitssymptomen nicht im Friseursalon aufhalten. „Der Betrieb hat ein Verfahren zur Abklärung von Verdachtsfällen festzulegen, zum Beispiel im Rahmen von Infektions-Notfallplänen“. Die weiteren Punkte:

– Obligatorisches Haarewaschen im Salon
– Ausreichende Schutzabstände, gegebenenfalls mit Anpassung von Friseurarbeitsplätzen
– Abschaffung von Wartezonen
– Verwendung jeweils gereinigter Arbeitsmaterialien je Kunde
– Optimierte Lüftung
– Unterweisung der Beschäftigten in Schutzmaßnahmen, Händehygiene und Hautschutz

Verwendete Quellen:
– eigener Bericht
Mitteilung des Zentralverbands des Deutschen Friseurhandwerks