Saarland: So kommen Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen und Schwangeren an Impftermine

Im Saarland können sich jetzt auch Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen und Schwangeren zur Corona-Schutzimpfung anmelden.

Kontaktpersonen von schwangeren und pflegebedürftigen Personen im Saarland können sich jetzt auch zur Corona-Schutzimpfung anmelden.

Jeweils bis zu zwei Personen seien möglich, teilte das Saar-Gesundheitsministerium am Mittwoch (3. März 2021) mit. Kontaktpersonen von Schwangeren erhielten einen Priorisierungscode von behandelnden Frauenärzten. Kontaktpersonen von pflegebedürftigen Personen müssten den Pflegegrad der Person nachweisen.

Um einen Impftermin zu erhalten, müssten sich die Kontaktpersonen in die saarländische Impfliste über das Online-Buchungsportal oder die Hotline eintragen. Die pflegebedürftigen Personen müssten über 70 Jahre alt sein, so die weiteren Angaben.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur