Saarland und Ford einigen sich auf Zusammenarbeit: Investoren sollen gemeinsam überzeugt werden

Die saarländische Landesregierung und Ford haben am heutigen Dienstag (6. September 2022) die Rahmenbedingungen festgelegt, unter denen sie zukünftig im Hinblick auf das Ford-Werk in Saarlouis zusammenarbeiten wollen. Die Einigung umfasst auch Eckpunkte über den Einstieg potenzieller Investoren:
Die saarländische Landesregierung hat sich mit Ford auf Eckpunkte einer künftigen Zusammenarbeit geeinigt. Symbolfoto: picture alliance/dpa | Oliver Dietze
Die saarländische Landesregierung hat sich mit Ford auf Eckpunkte einer künftigen Zusammenarbeit geeinigt. Symbolfoto: picture alliance/dpa | Oliver Dietze

Ford und Saar-Regierung einigen sich auf Eckpunkte der künftigen Zusammenarbeit beim Ford-Werk in Saarlouis

Der Autohersteller Ford und die saarländische Landesregierung haben sich am heutigen Dienstag (6. September 2022) auf einen gemeinsamen Rahmen für die zukünftige Zusammenarbeit im Hinblick auf das Ford-Werk in Saarlouis geeinigt. Das Ziel der Zusammenarbeit ist es, eine nachhaltige Perspektive für den Standort und die dortigen Beschäftigten zu entwickeln. In der Vereinbarung sind laut Angaben des saarländischen Wirtschaftsministeriums auch Eckpunkte über den Einstieg potenzieller Investoren definiert.

Die wesentlichen Eckpunkte der Zusammenarbeit zwischen Ford und der Landesregierung im Überblick

Laut Angaben der saarländischen Landesregierung konnte man sich mit Ford auf die folgenden Eckpunkte für die künftige Zusammenarbeit einigen, die wir an dieser Stelle aus der offiziellen Mitteilung des Wirtschaftsministeriums zitieren möchten:

  • „Die Produktion des letzten Fahrzeugs vom Typ Ford Focus am Standort Saarlouis wird für 2025 erwartet. In dem Eckpunktepapier verständigen sich das Saarland und die Ford-Werke darauf, einen strukturierten Prozess aufsetzen zu wollen. Am Ende dieses Prozesses soll möglichst der Übergang des Standortes und der Belegschaft in eine künftige und nachhaltige industrielle Nutzung stehen. Beide Vertragsparteien wollen dazu im Rahmen eines strukturierten Marketing-, Projektentwicklungs- und Verhandlungsprozess zusammenarbeiten.“
  • „Die Landesregierung und Ford werden ihre jeweiligen Netzwerke nutzen, um potenzielle Investoren zu identifizieren und ihre Aktivitäten zur Vermarktung des Standortes eng koordinieren. Die Vorauswahl der Interessenten erfolgt in einem Lenkungsausschuss, der aus drei vom Saarland und drei von Ford entsandten Mitgliedern besteht. Für das Saarland gehören Minister Barke, Staatssekretärin Yorgova-Ramanauskas sowie der Geschäftsführer der Strukturholding Saar Thomas Schuck dem Ausschuss an. Kann sich der Lenkungsausschuss nicht einigen, entscheiden Ministerpräsidentin Anke Rehlinger und der Vorsitzende von Ford Europa, Stuart Rowley.“
  • „Erfüllt ein potenzieller Investor alle Vorauswahlkriterien, untersucht ein Bewertungsteam dessen konkrete Projekte und hilft bei der Entwicklung detaillierter Umsetzungspläne. Das Bewertungsteam setzt sich aus vom Saarland und Ford ernannten Expertinnen und Experten zusammen.“
  • „Sobald ein Projekt grünes Licht erhalten hat, führt ein Verhandlungsteam die Gespräche mit dem Interessenten. Das Team besteht ebenfalls aus Vertretern von Ford und dem Saarland. Die Gesamtverhandlung wird von Ford koordiniert, der Lenkungsausschuss wird regelmäßig informiert. Das Saarland führt die Verhandlungen hinsichtlich öffentlicher Angelegenheiten, wie etwa Zulassungen, Subventionen oder Investitionszuschüssen. Einer endgültigen Transaktion müssen sowohl die Entscheidungsgremien von Ford als auch der Ministerrat zustimmen.“

Saarland will Kaufoption für Ford-Werk in Saarlouis

Die Eckpunkte sollen die Grundlage für eine detaillierte, rechtsverbindliche Kooperationsvereinbarung bilden, die bis Ende des Jahres von Ford und der Landesregierung unterzeichnet werden soll. In dieser finalen Vereinbarung sollen dem Saarland dann auch Rechte zum Erwerb des Ford-Standortes Saarlouis eingeräumt werden. Diese Kauf-Option soll das Land auch schon vor 2025 wahrnehmen können. Den Kaufpreis soll dann ein noch zu bestimmender, unabhängiger Gutachter festlegen. Das Saarland könnte danach auch einen Dritten benennen, der den Standort erwirbt.

Verwendete Quellen:
– Informationen der saarländischen Landesregierung vom 06.09.2022