Saarland: Unterrichts-Ausschluss für Schüler aus Coronavirus-Risikogebiet Grand Est

Schulangestellte, Lehrer sowie Schüler mit Wohnort in einem Coronavirus-Risikogebiet, etwa der Nachbarregion Grand Est, dürfen bis auf Weiteres keine Schulen oder Kitas im Saarland besuchen.
Im Saarland besteht ab Freitag (13. März 2020) ein Unterrichts-Ausschluss für Personen aus Coronavirus-Risikogebieten wie der Region Grand Est. Symbolfoto: dpa-Bildfunk/Peter Endig
Im Saarland besteht ab Freitag (13. März 2020) ein Unterrichts-Ausschluss für Personen aus Coronavirus-Risikogebieten wie der Region Grand Est. Symbolfoto: dpa-Bildfunk/Peter Endig
Im Saarland besteht ab Freitag (13. März 2020) ein Unterrichts-Ausschluss für Personen aus Coronavirus-Risikogebieten wie der Region Grand Est. Symbolfoto: dpa-Bildfunk/Peter Endig
Im Saarland besteht ab Freitag (13. März 2020) ein Unterrichts-Ausschluss für Personen aus Coronavirus-Risikogebieten wie der Region Grand Est. Symbolfoto: dpa-Bildfunk/Peter Endig

Mit einem Beschluss vom gestrigen Mittwoch (11. März 2020) hat unter anderem der Ministerrat eine „Untersagung des Schulbesuches von Schülerinnen und Schülern mit Wohnsitz in Risikogebieten“ vorbereitet. Das geht aus einer Pressemitteilung des Bildungsministeriums hervor. Demgemäß besteht für die jeweiligen Personen ein Unterrichts-Ausschluss im Saarland.

Das sind die Richtlinien

Nach Angaben des Ministeriums dürfen „Lehrerinnen und Lehrer sowie Kinder, die sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben, 14 Tage weder eine Schule, noch eine Kita besuchen„. Das entspreche den in der vergangenen Woche erlassenen Richtlinien.

Darüber hinaus bezieht sich der Beschluss auch auf Personen mit Wohnsitz in der Region Grand Est. Das Robert-Koch-Institut hat die französische Nachbarregion als Coronavirus-Risikogebiet eingestuft.

Gemeinschaftseinrichtungen – wie Schulen und Kitas – spielen aufgrund der besonders intensiven sozialen Kontakte in diesen Einrichtungen eine besondere Rolle für die Bemühungen, die Ausbreitung des Virus einzudämmen und zu verzögern“, heißt es in der Mitteilung.

Die Regelung tritt laut Bildungsministerium ab Freitag (13. März 2020) in Kraft.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung des Bildungsministeriums, 12.03.2020