Saarland veröffentlicht Hygieneplan für Gastronomie und Hotels

Die saarländische Landesregierung hat am heutigen Montag (11. Mai 2020) einen Hygieneplan für die saarländischen Gaststätten und Beherbergungsstätten veröffentlicht. Damit soll das Infektionsrisiko minimiert werden, wenn die Gastronomie- und Hotelbetriebe am 18. Mai wieder öffnen dürfen.
Die saarländische Landesregierung hat einen Hygieneplan für Gaststätten im Saarland veröffentlicht. Symbolfoto: Oliver Berg/dpa
Die saarländische Landesregierung hat einen Hygieneplan für Gaststätten im Saarland veröffentlicht. Symbolfoto: Oliver Berg/dpa
Die saarländische Landesregierung hat einen Hygieneplan für Gaststätten im Saarland veröffentlicht. Symbolfoto: Oliver Berg/dpa
Die saarländische Landesregierung hat einen Hygieneplan für Gaststätten im Saarland veröffentlicht. Symbolfoto: Oliver Berg/dpa

Hygienekonzept für Gastronomie im Saarland

In Zusammenarbeit mit dem DEHOGA Saar und der Gewerkschaft NGG, Region Saar, haben Wirtschaftsministerium, Verbraucherschutzministerium und Gesundheitsministerium Hygieneregeln erarbeitet, um das Infektionsrisiko in saarländischen Hotels und Gaststätten zu minimieren, wenn diese ab 18. Mai wieder öffnen dürfen. Für die Branche, die auf Sauberkeit und Hygiene ohnehin großen Wert legt, sollen so verlässliche Standards für alle geschaffen werden. Dies dient dem Schutz der Beschäftigten ebenso wie dem Schutz der Gäste.

Die wichtigsten Regelungen des Hygieneplans

Zu den wichtigsten Hygienemaßnahmen, die Hotel- und Gaststättenbetreiber im Saarlnd für eine Wiedereröffnung am 18. Mai 2020 beachten müssen, gehören unter anderem:

Mindestabstand von 1,5 Meter von jedem Sitzplatz aus zu den Sitzplätzen und der Tischfläche des Nebentisches. Kann der Mindestabstand zwischen einzelnen Gästegruppen nicht eingehalten werden, ist der Einbau von Trennwänden erforderlich. Dies gilt auch für den Eingangsbereich und in den Sanitärräumen.

– Es gilt Sitzplatzpflicht (keine Stehplätze), Thekenverbot und Bedienpflicht (Bedienung nur am Tisch, keine Buffets.) Ausnahmen gelten für die Abgabe mitnahmefähiger Speisen, beispielsweise an Kiosken, in Kantinen oder Selbstbedienungsrestaurants.

– Pflicht zum regelmäßigen Lüften.

– Es gelten die allgemeinen Kontaktbeschränkungen für den privaten Bereich, sowohl für den gesamten Beherbergungsbetrieb als auch für die Tischgesellschaft im Restaurant.

– Die Bewirtschaftung von gastronomischen Angeboten sowie Angeboten der Beherbergungsstätten erfolgt durch Vorreservierungen. Alternativ ist bei spontanen Besuchen vor Ort eine Zuweisung von Tischen und Sitzplätzen sowie deren Anordnung erforderlich.

– Zur Nachverfolgbarkeit einer Ansteckung ist bis zum Ende der Pandemie ein geeignetes Erfassungssystem erforderlich. Name, Erreichbarkeit und Wohnort je eines Vertreters der anwesenden Haushalte sowie der vollständige Besuchszeitraum sind zu dokumentieren und für einen Monat aufzubewahren, damit eine etwaige Infektionskette nachvollzogen werden kann.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in der Umsetzung der Schutzmaßnahmen zu unterweisen. Hinweisschilder am Eingang weisen die Gäste auf die wichtigsten Regeln hin.

– Beschäftigte mit unmittelbarem Gästekontakt (kleiner 1,50 Meter) müssen Mund-Nasen-Bedeckung (MNB, sogenannte Community-Masken) in allen Räumen mit Gästekontakt sowie grundsätzlich bei der Zubereitung von Speisen und Getränken tragen und in Räumen, in denen eine Zusammenarbeit der Beschäftigten die Einhaltung des Mindestabstandes nicht gewährleisten kann. Der Arbeitgeber hat die MNB zur Verfügung zu stellen.

– Die Gäste haben ebenfalls eine MNB zu tragen, wenn sie sich abseits des Tisches bewegen.

Kontaktloses Bezahlen wird empfohlen. Alternativ sind Vorkehrungen für den Bezahlvorgang zu treffen, wie beispielsweise eine Geldablage.

Desinfektion nach jedem Gast und nach jedem Abräumvorgang. Benutztes Geschirr ist mit Seifenlauge und mit einer Mindesttemperatur von 60 Grad Celsius zu spülen.

– Bei Verdacht auf Infektionen oder einschlägigen Symptomen dürfen Beschäftigte nicht zur Arbeit und Gäste nicht in den Betrieb.

Händedesinfektionsmittel muss im Eingangsbereich frei zugänglich zur Verfügung stehen, wie auch in den Sanitäranlagen.

Warteschlangen sind unbedingt zu vermeiden.

Kompletter Hygieneplan für Gaststätten im Saarland

Den kompletten Hygieneplan für Hotels und Gaststätten im Saarland findet ihr auf der Seite der saarländischen Landesregierung unter: „Hygieneplan der saarländischen Landesregierung für Gaststätten und Beherbergungsstätten“.

Verwendete Quellen:
– Mittelung des saarländischen Wirtschaftsministeriums vom 11.05.2020