Das Saarland hat in der Corona-Krise seine Ausgangsbeschränkungen verschärft. Sport und Bewegung an der frischen Luft seien alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder mit den Personen, die im selben Haushalt leben, möglich. Zuvor waren Sport und Bewegung draußen mit bis zu fünf Personen erlaubt, mit denen man nicht in einem Haushalt lebt, wenn ein Mindestabstand eingehalten wurde.
Neue Regelung für Übernachtungen
Außerdem sind Übernachtungen in Hotels nur noch in beruflichen oder wichtigen persönlichen Gründen, wie etwa Unbewohnbarkeit der eigenen Wohnung, erlaubt. Dies diene dazu, die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen, so die Staatskanzlei. Die neuen Regelungen gelten seit Mittwochnacht, 00.00 Uhr.
Der Grund für die Anpassung der Ausgangsbeschränkungen: Das Saarland gleicht seine Regeln damit ein Stück weit an die von Bund und Ländern beschlossenen Maßnahmen vom Sonntag an.
Verlassen der Wohnung nur aus triftigen Gründen
Weiterhin ist das Verlassen der eigenen Wohnräume nur aus triftigen Gründen gestattet. Besuche bei Freunden oder Bekannten sind auch weiterhin nicht möglich. Welche Gründe triftig sind, hat SOL.DE hier aufgeschrieben.
Verwendete Quellen:
– Mitteilung der Staatskanzlei, 25.03.2020
– eigene Recherche
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