Das Saarland passt abermals seine Corona-Regeln an. Ab Sonntag (18. Oktober 2020), 20.00 Uhr, gelten sie dann in allen Landkreisen und im Regionalverband Saarbrücken, teilte das Gesundheitsministerium am Samstagabend mit.
Das sind die Regeln
Die Regierung hat damit die Maßnahmen, die bislang eigentlich nur in Risikogebieten galten, auf das gesamte Land übertragen. Diese sind:
– private Treffen: maximal 10 Personen aus zwei Haushalten oder dem familiären Bezugskreis erlaubt
– Treffen im öffentlichen Raum: maximal 10 Personen erlaubt
– öffentliche Veranstaltungen unter freiem Himmel: maximal 100 Teilnehmer erlaubt
– öffentlichen Veranstaltungen: Pflicht, Mund-Nase-Bedeckung auch am festen Platz zu tragen
– Gastronomie: Pflicht, Mund-Nase-Bedeckung auch außerhalb des Platzes zu tragen
– Gottesdienste etc.: Pflicht, Mund-Nase-Bedeckung zu tragen
– Kurs-, Trainings- und Sportbetrieb: Pflicht, Mund-Nase-Bedeckung außerhalb des Trainings- und Wettkampfbetriebes zu tragen
– Sperrstunde für Gastrobetriebe zwischen 23.00 und 06.00 Uhr (ausgenommen sind der Verkauf von Speisen und alkoholfreien Getränken zum Mitnehmen)
– Verkauf von Alkohol während Sperrstunde verboten
Fast alle Landesteile Risikogebiet
Der Grund für die erneute Änderung: Alle Landesteile sind im Begriff, vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiet eingestuft zu werden. Lediglich der Saarpfalz-Kreis befindet sich noch unter der kritischen Marke von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche.
Bachmann: Rechtsgrundlage geschaffen
Gesundheitsministerin Monika Bachmann (CDU) sagte, das Saarland habe mit der neuen Verordnung eine einheitliche Rechtsgrundlage geschaffen. Damit würde den Bürgern das Verständnis für die Maßnahmen erleichtert. „Alle Saarländerinnen und Saarländer sind jetzt gefordert, die in Kraft tretenden Regelungen zu unterstützen und somit am gemeinsamen Erfolg gegen die steigenden Inzidenzzahlen einzuwirken“.
Wann die Regeln wieder aufgehoben werden
Werde die kritische Marke an fünf aufeinanderfolgenden Tagen in dem jeweiligen Landkreis oder dem Regionalverband unterschritten, wird die Verordnung wieder aufgehoben, so die Ministerin.
Verwendete Quellen:
– Mitteilung des Gesundheitsministeriums, 17.10.2020
– Rechtsverordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie