Saarland verschärft Corona-Regeln: Das gilt ab sofort

Erneut passt das Saarland seine Corona-Regeln an. Diese gelten ab Sonntagabend im gesamten Land.

Das Saarland passt abermals seine Corona-Regeln an. Ab Sonntag (18. Oktober 2020), 20.00 Uhr, gelten sie dann in allen Landkreisen und im Regionalverband Saarbrücken, teilte das Gesundheitsministerium am Samstagabend mit.

Das sind die Regeln

Die Regierung hat damit die Maßnahmen, die bislang eigentlich nur in Risikogebieten galten, auf das gesamte Land übertragen. Diese sind:
private Treffen: maximal 10 Personen aus zwei Haushalten oder dem familiären Bezugskreis erlaubt
Treffen im öffentlichen Raum: maximal 10 Personen erlaubt
öffentliche Veranstaltungen unter freiem Himmel: maximal 100 Teilnehmer erlaubt
öffentlichen Veranstaltungen: Pflicht, Mund-Nase-Bedeckung auch am festen Platz zu tragen
Gastronomie: Pflicht, Mund-Nase-Bedeckung auch außerhalb des Platzes zu tragen
Gottesdienste etc.: Pflicht, Mund-Nase-Bedeckung zu tragen
Kurs-, Trainings- und Sportbetrieb: Pflicht, Mund-Nase-Bedeckung außerhalb des Trainings- und Wettkampfbetriebes zu tragen
Sperrstunde für Gastrobetriebe zwischen 23.00 und 06.00 Uhr (ausgenommen sind der Verkauf von Speisen und alkoholfreien Getränken zum Mitnehmen)
Verkauf von Alkohol während Sperrstunde verboten

Fast alle Landesteile Risikogebiet

Der Grund für die erneute Änderung: Alle Landesteile sind im Begriff, vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiet eingestuft zu werden. Lediglich der Saarpfalz-Kreis befindet sich noch unter der kritischen Marke von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche.

Bachmann: Rechtsgrundlage geschaffen

Gesundheitsministerin Monika Bachmann (CDU) sagte, das Saarland habe mit der neuen Verordnung eine einheitliche Rechtsgrundlage geschaffen. Damit würde den Bürgern das Verständnis für die Maßnahmen erleichtert. „Alle Saarländerinnen und Saarländer sind jetzt gefordert, die in Kraft tretenden Regelungen zu unterstützen und somit am gemeinsamen Erfolg gegen die steigenden Inzidenzzahlen einzuwirken“.

Wann die Regeln wieder aufgehoben werden

Werde die kritische Marke an fünf aufeinanderfolgenden Tagen in dem jeweiligen Landkreis oder dem Regionalverband unterschritten, wird die Verordnung wieder aufgehoben, so die Ministerin.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung des Gesundheitsministeriums, 17.10.2020
Rechtsverordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie