Saarland: Weitere Lockerungen der Corona-Regeln für Behinderten-Werkstätten und Wohnheime

Ab sofort können Menschen mit Behinderungen wieder Tagesförderstätten im Saarland besuchen. Über diese sowie weitere Lockerungen informierte das saarländische Gesundheitsministerium am heutigen Montag (29. Juni 2020).
Etwa Besuche von Tagesförderstätten sind im Saarland ab sofort wieder möglich. Symbolfoto: dpa-Bildfunk/Nestor Bachmann
Etwa Besuche von Tagesförderstätten sind im Saarland ab sofort wieder möglich. Symbolfoto: dpa-Bildfunk/Nestor Bachmann
Etwa Besuche von Tagesförderstätten sind im Saarland ab sofort wieder möglich. Symbolfoto: dpa-Bildfunk/Nestor Bachmann
Etwa Besuche von Tagesförderstätten sind im Saarland ab sofort wieder möglich. Symbolfoto: dpa-Bildfunk/Nestor Bachmann

Im Saarland können Menschen mit Behinderungen ab sofort wieder Werkstätten und Tagesförderstätten besuchen. Die dortigen Betretungsverbote seien ebenso aufgehoben wie die 14-Tage-Quarantäne-Regelung in Wohnheimen für Behinderte, so das Saar-Gesundheitsministerium.

Ebenso möglich seien somit für Bewohner auch Heimfahrten am Wochenende. Als Voraussetzung nannte das Gesundheitsministerium die Einhaltung der Schutz- und Hygieneregeln.

Lockerungen in Alten- und Pflegeheimen

Darüber hinaus wies das Ministerium darauf hin, dass seit dieser Woche Bewohner von Alten- und Pflegeheimen im Saarland zwei Besucher gleichzeitig empfangen können. Allerdings sollte der Besuch im Außenbereich oder in entsprechenden Besucherbereich erfolgen.

Ebenso werde derzeit geprüft, ob Besuche in Bewohnerzimmern wieder möglich sein werden. Besucher müssten weiterhin eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und eineinhalb Meter Abstand halten.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur
– Mitteilung des Gesundheitsministeriums Saar, 29.06.2020