Saarland: Weitere Lockerungen erleichtern Alltag in der Corona-Krise

Die Beschränkungen wegen der Corona-Pandemie werden im Saarland zum Wochenstart weiter gelockert. Friseure dürfen wieder Haare schneiden, zudem erhöht sich das Freizeitangebot.
Im Saarland dürfen ab Montag (4. Mai 2020) wieder zahlreiche Geschäfte und Einrichtungen öffnen. Symbolfoto: Bernd von Jutrczenka/dpa
Im Saarland dürfen ab Montag (4. Mai 2020) wieder zahlreiche Geschäfte und Einrichtungen öffnen. Symbolfoto: Bernd von Jutrczenka/dpa
Im Saarland dürfen ab Montag (4. Mai 2020) wieder zahlreiche Geschäfte und Einrichtungen öffnen. Symbolfoto: Bernd von Jutrczenka/dpa
Im Saarland dürfen ab Montag (4. Mai 2020) wieder zahlreiche Geschäfte und Einrichtungen öffnen. Symbolfoto: Bernd von Jutrczenka/dpa

Eine Rückkehr zur Normalität ist noch lange nicht in Sicht, doch einige Lockerungen der Corona-Regeln dürften den Menschen im Saarland ab diesem Montag (4. Mai 2020) den Alltag zumindest ein wenig erleichtern. Unter strengen Auflagen öffnen wieder Friseursalons und Fußpflegepraxen. Dies gilt auch für Kosmetiker sowie Nagel-, Tattoo- und Piercingstudios.

Öffnung der Schulen für Prüfungen

Im Saarland öffnen die Schulen zunächst nur für Prüfungen. Zu einem späteren Zeitpunkt soll ein schrittweiser Übergang in einen täglichen Präsenzbetrieb erfolgen.

Freizeit

In der Freizeit haben Kinder, Jugendliche und auch Erwachsene wieder etwas mehr Möglichkeiten. So können die Spielplätze mit Inkrafttreten einer neuen Rechtsverordnung wieder genutzt werden. Hierzulande öffnen zudem Museen, Zoos und Tierparks.

Einkaufen

Auch beim Shoppen gibt es weitere Lockerungen. Unabhängig von Sortiment und Verkaufsfläche können alle Geschäfte im Einzelhandel wieder komplett ihre Türen öffnen. Zuvor hatten Gerichte entschieden, dass eine Beschränkung der Verkaufsfläche auf maximal 800 Quadratmeter nicht zulässig sei. Es gilt aber die Maskenpflicht und eine Begrenzung der Menschen pro Quadratmeter.

Weitere Sportaktivitäten

Im Saarland sind ab sofort auch wieder kontaktarme Freiluftsportarten wie Tennis oder Golf mit maximal fünf Teilnehmern erlaubt. Der Trainingsbetrieb von Individualsportarten im Breiten- und Freizeitbereich kann unter bestimmten Voraussetzungen aufgenommen werden.

Verboten bleibt weiterhin der Betrieb von:

– Hotelgewerbe
– sexuelle Dienstleistungen
– Reisebusreisen
– Sauna- und Badeanstalten, Wellnesszentren und Thermen
– Kinos (Ausnahme Autokinos)
– Clubs und Diskotheken
– Shishabars
– Theatern, Opern, Konzerthäuser, Messen
– Spezialmärkten
– Swingerclubs
– Vereinsräumen
– Fitnessstudios
– Tanzschulen
– Freizeitparks
– sonstige Vergnügungsstätten
– Jugendhäusern und ähnlichen Einrichtungen mit Ausnahme von sozialpädagogischen Einrichtungen

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur
– eigener Bericht