Saarland will neuen Ausbildungsberuf in der Pflege einführen

Um Menschen den Einstieg in den Pflegeberuf zu erleichtern, will das Saarland als erstes Bundesland ab Oktober 2020 den Ausbildungsberuf der "generalistischen Pflegeassistenz" nach Vorgaben des Pflegeberufegesetzes einführen.
Das Saarland will ab Oktober einen neuen Ausbildungsberuf in der Pflege einführen. Symbolfoto: Henning Kaiser/dpa
Das Saarland will ab Oktober einen neuen Ausbildungsberuf in der Pflege einführen. Symbolfoto: Henning Kaiser/dpa
Das Saarland will ab Oktober einen neuen Ausbildungsberuf in der Pflege einführen. Symbolfoto: Henning Kaiser/dpa
Das Saarland will ab Oktober einen neuen Ausbildungsberuf in der Pflege einführen. Symbolfoto: Henning Kaiser/dpa

Neuer Ausbildungsberuf in der Pflege

Als erstes Bundesland will das Saarland den Beruf der zweijährigen generalistischen Pflegeassistenz nach Vorgaben des Pflegeberufegesetzes einführen. Das neue Berufsbild soll den Einstieg in den Pflegeberuf verbessern.

Die landesrechtlich reglementierte Ausbildung löst die bisherigen Ausbildungen in der Altenpflegehilfe und der Krankenpflegehilfe ab und soll zwei Jahre dauern. Um sie ab dem 1. Oktober 2020 flächendeckend anbieten zu können, wird nun dem Landtag des Saarlandes der Entwurf eines Gesetzes über die Einführung der Ausbildung zur Pflegeassistentin beziehungsweise zum Pflegeassistenten vorgelegt.

Weg zur Pflegefachkraft möglich

In den zwei Jahren sollen die Auszubildenden zur Pflege von Menschen aller Altersstufen und Versorgungsbereiche befähigt werden. Dabei sollen den Auszubildenden auch die Kompetenzen des ersten Jahres einer Pflegefachkraft vermittelt werden, sodass nach der Ausbildung zur Pflegeassistenz ein direkter Einstieg in das zweite Jahr der Pflegefachkraftausbildung ermöglicht wird. Hauptschülerinnen und Hauptschüler erhalten so die Möglichkeit einer Grundqualifikation in einem Pflegeberuf und können sich anschließend in zwei Jahren zur Pflegefachkraft weiterqualifizieren.

Grundsätzlich vierwöchiges Praktikum nötig

Um die Ausbildung starten zu können, müsse laut Angaben des saarländischen Gesundheitsministeriums zuvor ein vierwöchiges Praktikum in einer Pflegeeinrichtung, einem ambulanten Pflegedienst oder einem Krankenhaus absolviert werden.

Anstelle des Praktikums können aber auch andere Tätigkeiten angerechnet werden, so beispielsweise ein Freiwilliges Soziales Jahr, die Pflege von Angehörigen zu Hause oder Zeiten für die Erziehung von Kindern. Wer über den Mittleren Bildungsabschluss verfügt, kann sogar ganz ohne Vorpraktikum in die neue Ausbildung starten.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung des saarländischen Gesundheitsministeriums vom 05.05.2020