Saarland will Sicherheit von Aufzügen kontrollieren

Bis Ende des Jahres müssen alle Aufzüge im Saarland einen Notfallplan haben. Werden sie ohne ein Notrufsystem und Hilfsmittel zur Befreiung eingeschlossener Personen betrieben, droht eine Anzeige wegen einer Ordnungswidrigkeit.
Die Aufzüge im Saarland sollen im kommenden Jahr kontrolliert werden. Foto: Unsplash
Die Aufzüge im Saarland sollen im kommenden Jahr kontrolliert werden. Foto: Unsplash
Die Aufzüge im Saarland sollen im kommenden Jahr kontrolliert werden. Foto: Unsplash
Die Aufzüge im Saarland sollen im kommenden Jahr kontrolliert werden. Foto: Unsplash

Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz will 2021 die Aufzüge im Saarland überprüfen. „Die Sicherheit in Aufzügen, egal wie alt sie sind, muss gewährleistet sein“, sagte Verbraucherschutzminister Reinhold Jost (SPD) am Montag (14. Dezember 2020).

Notrufsystem muss installiert sein

Ab dem kommenden Jahr müssen Aufzugsanlagen mit einem Zwei-Wege-Kommunikationssystem ausgestattet sein. Das System muss ermöglichen, dass Eingeschlossene mit dem Notdienst sprechen können. „Wichtig ist, dass das Kommunikationssystem auch bei einem Stromausfall funktioniert“, so Jost. Die Zeit vom Notruf bis zum Eintreffen der Helfer:innen sollte eine halbe Stunde nicht überschreiten.

Hilfsmittel müssen verfügbar sein

Des Weiteren müssen Betreiber:innen der Aufzüge dafür sorgen, dass Hilfsmittel zur Befreiung eingeschlossener Personen zur Verfügung stehen. Dazu zählen zum Beispiel Leitern oder Brecheisen.

Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten

Wer Regeln nicht befolgt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. „Die Prävention fängt bereits bei einem Notfallplan an und wird auch dementsprechend geahndet“, sagte Jost. Der Notfallplan ist seit Mitte 2016 gesetzlich vorgeschrieben. Für ältere Aufzüge gibt es eine Übergangsfrist bis Ende 2020.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung des Verbraucherschutzministeriums, 14.12.2020