Schule im Saarpfalz-Kreis wegen Corona komplett geschlossen
Komplette Grundschule in Homburg wegen Corona geschlossen
Wie das Gesundheitsamt des Saarpfalz-Kreises am Freitagnachmittag mitteilte, muss die Grundschule Luitpold in Homburg „aufgrund eines diffusen Ausbruchsgeschehens mit dem Coronavirus“ bis einschließlich dem 28. Januar 2022 komplett geschlossen werden. Der Schulbetrieb könne erst wieder am 31. Januar 2022 aufgenommen werden. Darüber habe man bereits das Bildungsministerium sowie die Stadt Homburg informiert.
Gesundheitsamt spricht von „unübersichtlicher Kontaktsituation“
„Aufgrund der unübersichtlichen Kontaktsituation und nach gründlicher Bewertung des Infektionsrisikos hat sich das Gesundheitsamt des Saarpfalz-Kreises heute zu dieser Maßnahme entschlossen: im Sinne der Unterbrechung von Infektionsketten und zum Schutz der Kinder und ihrer Angehörigen. In fünf Klassen befinden sich derzeit Kinder als Kontaktpersonen in Quarantäne“, erklärte eine Sprecherin des Saarpfalz-Kreises am Nachmittag.
Weitere „nachunterrichtlichen Betreuungsmodelle“ von der Schließung betroffen: Keine Notbetreuung eingerichtet
Wie das Gesundheitsamt weiter mitteilt, seien auch weitere „nachunterrichtliche Betreuungsmodelle“ von der Schließung betroffen. Gemeint sind damit die Nachmittagsbetreuung der Schule (FGTS), der Hort der Kita in Jägersburg, der Hort der Kita in Reiskirchen und der Hort der Kita St. Andreas in Erbach. Laut Angaben der Pressestelle des Saarpfalz-Kreises konnte keine Notbetreuung eingerichtet werden.
Gesundheitsamt stellt Regeln für betroffene Kinder auf
Für die betroffenen Kinder hat das Gesundheitsamt des Saarpfalz-Kreises bereits umfassende Regelungen aufgestellt. In einer Mitteilung heißt es dazu:
„Die jeweilige Quarantänedauer ist in der Absonderungsanordnung, die über die Ortspolizeibehörde den betroffenen Personen zugestellt wird, festgehalten. Schülerinnen und Schüler, die in den letzten drei Monaten genesen sind oder in den letzten drei Monaten vollständig geimpft wurden unterliegen keiner Absonderungspflicht. Es ist erforderlich, dass die Schülerinnen und Schüler der in Quarantäne befindlichen Klassen am letzten Tag ihrer Quarantäne einen zertifizierten Schnelltest in einem Testzentrum durchführen lassen und das negative Ergebnis zum Wiederbesuch des Unterrichts vorlegen. Alle anderen Schülerinnen und Schüler werden gebeten, ihre Kontakte deutlich zu reduzieren, vor allem vulnerable Gruppen grundsätzlich zu meiden und wenn möglich, sich ebenfalls weitestgehend im häuslichen Umfeld aufzuhalten. Darüber hinaus sollen die Familien ein Selbstmonitoring durchführen, d.h. sorgfältig darauf achten, ob Symptome bei den Kindern auftreten. Wenn dies der Fall ist, müssen die betroffenen Personen, das gilt natürlich auch für die Lehrkräfte, sich bitte umgehend beim Gesundheitsamt melden.„
Verwendete Quellen:
– Informationen des Saarpfalz-Kreises vom 21.01.2022