Saar-Krankenpfleger ohne Corona-Impfnachweis klagt erfolgreich gegen Tätigkeitsverbot
Das Gesundheitsamt des Saarpfalz-Kreises hatte einer Mitteilung des Verwaltungsgerichts Saar zufolge Ende November ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot gegen einen Krankenpfleger angeordnet. Der Grund: Trotz der noch geltenden einrichtungsbezogenen Impfpflicht in Kliniken oder Pflegeeinrichtungen habe der Mann keinen Impf- oder Genesenen-Nachweis vorgelegt.
Das Gericht verwies jetzt vor allem darauf, dass diese Impfpflicht nur noch bis zum 31. Dezember 2022 gilt. Bei der Entscheidung für das Verbot sei das bekannt gewesen. Vor dem Hintergrund sei die Anordnung des Gesundheitsamts nicht angemessen gewesen – auch weil das Verbot einen empfindlichen Eingriff in die Berufsfreiheit des Pflegers darstelle und erhebliche Konsequenzen wie den Wegfall von Einkünften habe.
Hinzu komme der Pflegenotstand und Fachkräftemangel im Gesundheitswesen, so dass „aktuell der Ausfall jeder einzelnen Pflegekraft im Zweifel Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit haben könne“, begründete das Gericht seine Entscheidung. Demnach darf der Krankenpfleger wieder arbeiten.
Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur