Scherzfrage in saarländischer Abschlussprüfung

Die saarländische Landesregierung stellt aufgrund einer Anfrage der Landtagsabgeordneten Barbara Spaniol (DIE LINKE) klar, dass Scherzfragen in Abschlussprüfungen ein absolutes No-Go sind.
Symbolfoto.
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Scherzfragen in Abschlussprüfungen sind laut einem offiziellen Statement der saarländischen Landesregierung „völlig unangemessen und absolut unakzeptabel“. Die Konfrontation mit unsinnigen Possen im Rahmen einer Prüfung führe laut Landesregierung zu „Missverständnissen, Verwirrung, unnötigem Stress und Zeitverlust“.

Wir fassen zusammen: Die Fragen, die man in einer offiziellen Abschlussprüfung stellt, sollen also ernst gemeint sein. Das alles klingt nun wahrlich nicht nach einer bahnbrechenden Erkenntnis. Zurecht werden sich viele von euch fragen, wieso die Landesregierung eine derartige Selbstverständlichkeit überhaupt klarstellen musste.

Grund für die Stellungnahme des saarländischen Exekutivorgans war die Anfrage der Landtagsabgeordneten Barbara Spaniol (DIE LINKE). Anlass für deren Anfrage war wiederum eine völlig unsinnige Aufgabenstellung, die es tatsächlich in die offizielle Abschlussprüfung im Berufsvorbereitungsjahr 2017 im Saarland geschafft hat.

So sah die Original-Aufgabe aus:
„Die Klasse 8b organisiert zum Abschluss des Schuljahres ein Klassenfest. In der Klasse befinden sich insgesamt 15 Schülerinnen und Schüler. Über das Schuljahr hinweg wurden 180 € in der Klassenkasse gesammelt. Für das Klassenfest sollen folgende Artikel gekauft werden: Grillgut für 21,27 €, zwei Packungen Partybrötchen für insgesamt 9 €, zwei 6er Pack Wasser für zusammen 9,98 €, 1 Kiste Limonade mit 24 x 0,50 L-Flaschen für 38,36 €, eine Mix-Box Schokoriegel für 34,99 €, zwei Packungen mit je 90 Fruchtgummis für zusammen 17,98 €, fünf Tüten Knabberartikel für insgesamt 9,55 €. Wie viele Indianer mit knallrotem Gummiboot saßen im Kühlschrank?

Zugegeben: Auch wir mussten kurz schmunzeln. Aber wie konnte es eine solche Aufgabe nun in eine offizielle Abschlussprüfung schaffen?

Jedes Jahr beauftragt die Schulaufsichtsbehörde zwei Schulen damit, einen Prüfungsvorschlag beim Bildungsministerium einzureichen. Die ausgewählten Schulen delegieren die Erstellung der Testfragen anschließend an erfahrene Lehrkräfte. An dieser Stelle folgte wohl Schritt eins des perfiden Streiches: Einer der auserwählten Pädagogen erlaubte sich die Einreichung der obigen Scherzaufgabe. Dessen Abteilungsleiter nahm die Scherzaufgabe nicht zum Anlass, den „Scherz aufzugeben“, sondern zeichnete die Aufgabe munter ab und reichte sie zur weiteren Bearbeitung beim Bildungsministerium ein.

Nun folgte zur Abrundung der ganzen Misere schließlich noch Schritt zwei der Panne: Die Scherzfrage schaffte es zwar zunächst nicht durch die Kontrolle der Aufgabenauswahlkommission. Die Kommission hat die Frage allerdings nur handschriftlich in einem Korrekturexemplar gestrichen. Das Streichen der Aufgabenstellung aus der digitalen Druckvorlage wurde hingegen versäumt. Und so kam es dazu, dass der süffisante Scherz tatsächlich in den Prüfungsunterlagen erschien.