Schon 8,5 Millonen Euro Schadensersatz wegen Quarantäne im Saarland gezahlt

Seit Beginn der Corona-Pandemie wurden im Saarland bereits 8,5 Millionen Euro Schadensersatz wegen Quarantäne ausgezahlt. Fast 10.000 Antrage bewilligte das Gesundheitsministerium.
Wer in Corona-Quarantäne geschickt wird, erhält bei Verdienstausfall eine Entschädigung. Symbolfoto: Christian Beutler/dpa-Bildfunk
Wer in Corona-Quarantäne geschickt wird, erhält bei Verdienstausfall eine Entschädigung. Symbolfoto: Christian Beutler/dpa-Bildfunk
Wer in Corona-Quarantäne geschickt wird, erhält bei Verdienstausfall eine Entschädigung. Symbolfoto: Christian Beutler/dpa-Bildfunk
Wer in Corona-Quarantäne geschickt wird, erhält bei Verdienstausfall eine Entschädigung. Symbolfoto: Christian Beutler/dpa-Bildfunk

Seit März 2020 können Menschen, die wegen Corona-Fällen in Quarantäne geschickt wurden, Anträge auf Schadensersatz stellen. Im Saarland gingen seither 14.883 entsprechende Anliegen ein. Der Großteil davon erfolgte erst seit der zweiten und dritten Welle. 13.089 Anträge wurden seit September 2020 gestellt. Von den 10.839 Schadensersatzanträge, die bislang bearbeitet wurden, bewillige das Gesundheitsministerium über 90 Prozent. Insgesamt wurde eine Summe von 8.577.970 Euro ausgezahlt.

Bearbeitung verzögert sich durch Anträge in Papierform

„Pro Woche erreichen uns zwischen 550 und 700 Anträge„, so Gesundheitsministerin Monika Bachmann. Die Bearbeitung nehme viel Zeit in Anspruch, da viele ihre Anträge in Papierform stellen. „Dieser Weg der Antragsstellung verlangsamt leider die Bearbeitung, weil die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter diese händisch ins System eingeben müssen.“ Schneller geht es über das Online-Portal, in dem auch die Nachweise direkt hochgeladen werden können. Die Plattform bietet auch Informationen zum Infektionsschutzgesetz und der Beantragung.

Wer hat Anspruch auf eine Entschädigung im Quarantänefall?

Eine Entschädigung steht Bürger:innen zu, wenn sie aufgrund von Quarantäne einen Verdienstausfall oder ein Tätigkeitsverbot erleiden. Diese müssen vom Gesundheitsamt oder ähnlicher Stelle angeordnet sein. Erwerbstätige Personen erhalten außerdem einen Schadensersatz, wenn sie ein Kind unter 12 Jahren oder mit Behinderung selbst betreuen müssen, weil die betreffende Einrichtung wie etwa Kita oder Schule geschlossen ist oder das Kind selbst in Quarantäne geschickt wurde.

Verwendete Quellen:
– Pressemitteilung des Gesundheitsministerium