Schutzkonzept des Bistums Trier: Gottesdienste könnten bald wieder stattfinden

Bei der Besprechung der Ministerpräsidenten mit Bundeskanzlerin Angela Merkel über die Corona-Maßnahmen sollen am Donnerstag (30. April 2020) auch die Gottesdienste Thema sein. Das Bistum Trier legte daher ein Schutzkonzept vor.
Sollten wieder Gottesdienste im Bistum Trier stattfinden, gelten strenge Auflagen für die Kirchengänger. Symbolfoto: Matthias Balk/dpa-Bildfunk
Sollten wieder Gottesdienste im Bistum Trier stattfinden, gelten strenge Auflagen für die Kirchengänger. Symbolfoto: Matthias Balk/dpa-Bildfunk
Sollten wieder Gottesdienste im Bistum Trier stattfinden, gelten strenge Auflagen für die Kirchengänger. Symbolfoto: Matthias Balk/dpa-Bildfunk
Sollten wieder Gottesdienste im Bistum Trier stattfinden, gelten strenge Auflagen für die Kirchengänger. Symbolfoto: Matthias Balk/dpa-Bildfunk

Ab dem kommenden Sonntag (3. Mai 2020) könnten die Bestimmungen gelten. Die Gottesdienste und Beerdigungen sollen dann unter Auflagen wieder stattfinden können. Das berichtet der „SR“.

Masken, Abstand und vorherige Anmeldung zum Gottesdienst

Das Schutzkonzept des Bistums Trier sieht vor, dass alle Kirchenbesucher Masken tragen. Zudem solle ein Abstand von zwei Metern eingehalten werden. Eine Teilnahme am Gottesdienst sei nur unter vorheriger Anmeldung möglich. So könne die Zahl der Gläubigen in den Kirchen reglementiert werden. Bei der Kontrolle am Eingang soll zudem Desinfektionsmittel zur Verfügung gestellt werden.

Kommunion nur eingeschränkt möglich, Feste untersagt

Die Kommunion komme nur für Kirchen infrage, die über mehr als einen Gang und mindestens zwei Türen verfügen. Sie soll über eine Einbahnstraßenregelung erfolgen. Taufen, Trauungen, Firmungen und die Feier der Erstkommunion seien allerdings nach wie vor nicht möglich.

Sollten Bund und Land die Gottesdienste wieder erlauben, entscheiden hauptamtliche Seelsorger und ehrenamtliche Gremien, wo und wie diese erneut stattfinden können. Wie der „SR“ weiter schreibt, sollen auch Gottesdienste im Freien möglich sein.

Verwendete Quellen:
– Saarländischer Rundfunk