Schwangere Freundin ausgepeitscht und eingesperrt? Prozess gegen G. (22) in Saarbrücken

Gegen den 22 Jahre alten G. erhebt die Staatsanwaltschaft Saarbrücken schwere Tatvorwürfe. Der junge Mann soll über mehrere Monate hinweg zwei Freundinnen brutal misshandelt haben. Unter anderem wird ihm zur Last gelegt, seine schwangere Lebensgefährtin mit einem Kabel ausgepeitscht zu haben.
Derzeit befindet sich der beschuldigte G. in Untersuchungshaft. Symbolfoto: dpa-Bildfunk/Bernd Wüstneck
Derzeit befindet sich der beschuldigte G. in Untersuchungshaft. Symbolfoto: dpa-Bildfunk/Bernd Wüstneck
Derzeit befindet sich der beschuldigte G. in Untersuchungshaft. Symbolfoto: dpa-Bildfunk/Bernd Wüstneck
Derzeit befindet sich der beschuldigte G. in Untersuchungshaft. Symbolfoto: dpa-Bildfunk/Bernd Wüstneck

Aufgrund eines Untersuchungshaftbefehls des Amtsgerichts Saarbrücken befindet sich der 22 Jahre alte G. seit April dieses Jahres in einer Justizvollzugsanstalt. Am Donnerstag (10. Oktober 2019), also etwa ein halbes Jahr nach seiner Festnahme, begann der Prozess gegen den 22-Jährigen. Die Vorwürfe wiegen schwer.

Landgericht Saarbrücken: Prozessauftakt gegen G.

Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten mehrere Taten zur Last, heißt es auf SOL.DE-Nachfrage. Die ersten mutmaßlichen Vorfälle sollen sich während einer Beziehung zu der damals 16-jährigen D. zwischen April und September 2018 ereignet haben.

Nachdem G. streng gläubig geworden sein soll, so der Vorwurf, habe sich die Beziehung zu D. verschlechtert. Der Angeklagte soll der Zeugin unter anderem Kleidungsvorschriften erteilt, den Kontakt mit den Eltern verboten und den Schulbesuch verhindert haben. Im Einzelnen gehe es um diese Vorwürfe:

• Im Juli 2018 soll der Angeklagte der damals 16 Jahre alten D. in das Gesicht geschlagen haben. Dadurch erlitt das mutmaßliche Opfer wohl eine Verletzung am linken Auge.

• Ebenfalls im Juli 2018 soll G. während einer Autofahrt den Kopf von D. gegen die Fensterscheibe geschlagen haben, lautet ein weiterer Vorwurf.

• Darüber hinaus wird der junge Mann beschuldigt, seiner damaligen Freundin ein Trinkglas gegen den Kopf geworfen, wahllos auf ihren Körper eingeschlagen und sie gebissen zu haben. Der Versuch, D. mit einem Messer zu bedrängen, soll nur dadurch verhindert worden sein, dass die Stiefmutter des Angeklagten die damals 16-Jährige ins Badezimmer einschloss. In Zusammenhang dieser ersten Beziehung lastet die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten weitere Taten an.

G. soll auch zweite Freundin schwer misshandelt haben

Seit Ende 2018/Anfang 2019 führte der Beschuldigte eine Beziehung mit B. (18). In diesem Kontext wirft die Staatsanwaltschaft dem 22-Jährigen ebenso mehrere Taten vor – etwa Freiheitsberaubung.

• Im Februar 2019 soll der Angeklagte nach einem Streit beschlossen haben, B. zu bestrafen und körperlich zu züchtigen. Dazu habe er sie geschlagen, mit dem Kabel eines Glätteisens ausgepeitscht sowie durch einen sogenannten Aschestab eines Holzofens verbrannt. Durch die Handlungen soll die Zeugin eine Vielzahl schwerer Verletzungen erlitten haben, unter anderem Frakturen an einer Rippe.

• Zwei Monate später soll G. erfahren haben, dass seine Freundin schwanger sei und aus diesem Grund nicht mit ihm verreisen könne. Darüber geriet er mutmaßlich derart in Zorn, dass er auf den gesamten Körper der schwangeren Lebensgefährtin eingeschlagen haben soll. Überdies wird ihm vorgeworfen, die Frau mit einem Kabel ausgepeitscht zu haben. Ebenso soll G. die Geschädigte B. für mehrere Tage in einem Zimmer eingesperrt haben – ohne Nahrung und Getränke.

Bezüglich der Tatvorwürfe hat sich der 22-Jährige noch nicht geäußert. Für Mittwoch, 23. Oktober 2019, ist der nächste Verhandlungstermin angesetzt.

Die Staatsanwaltschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass das Urteil über die Schuld nur den Gerichten zusteht.

Verwendete Quellen:
• Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Saarbrücken