Schwerer Kindesmissbrauch: Angeklagter Psychologe schweigt vor Saarbrücker Landgericht

Mindestens zehnmal soll ein Psychologe einen siebenjährigen Jungen während der Therapie sexuell missbraucht haben. Vor dem Landgericht Saarbrücken kommt ein weiterer Fall zur Sprache, der aber schon verjährt ist.
Wegen Kindesmissbrauchs muss sich ein 74-Jähriger vor Gericht verantworten. Symbolfoto: David Ebener/dpa-Bildfunk
Wegen Kindesmissbrauchs muss sich ein 74-Jähriger vor Gericht verantworten. Symbolfoto: David Ebener/dpa-Bildfunk
Wegen Kindesmissbrauchs muss sich ein 74-Jähriger vor Gericht verantworten. Symbolfoto: David Ebener/dpa-Bildfunk
Wegen Kindesmissbrauchs muss sich ein 74-Jähriger vor Gericht verantworten. Symbolfoto: David Ebener/dpa-Bildfunk

Im dritten Anlauf hat in Saarbrücken der Prozess wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs gegen einen 74 Jahre alten Psychologen begonnen. Die Verhandlung vor dem Landgericht hatte zuvor nicht beginnen können, weil der Angeklagte beim ersten Mal nicht erschienen war und bei einem weiteren Termin noch ärztlich untersucht werden musste, nachdem er mit einem Haftbefehl aus Bayern geholt worden war.

Angeklagter schweigt – Vorwurf der Staatsanwaltschaft

Vor der Großen Jugendkammer II schwieg der Angeklagte, der sich im Rollstuhl in den Gerichtssaal fahren ließ, am Freitag (25. September 2020) zu den Vorwürfen. Laut seinem Verteidiger sei er psychisch nicht in der Lage, der Verhandlung zu folgen. Gericht und Staatsanwalt wiesen diesen Einwand zurück. „Der Angeklagte ist selbst Psychologe und weiß, welche Symptome er vortäuschen muss“, sagte Staatsanwalt Tobias Trauden. „Es kann ihm nicht gestattet werden, über Jahre hinweg die Justiz an der Nase herumzuführen.“

Mutmaßlich Kind sexuell missbraucht

Der Therapeut soll sich zwischen 2004 und 2006 bei einer Langzeit-Psychotherapie in seiner Praxis und in seiner Wohnung an einem Jungen vergangen haben, der anfangs sieben Jahre alt war. Vorgeworfen werden ihm zehn Fälle.

Polizistin: Kind glaubhaft

Die damals ermittelnde Kriminalbeamtin erinnerte sich, dass ihr das Kind bei der Zeugenaussage ein paar Jahre später „außergewöhnlich reif“ und „wirklich hochbegabt“ erschienen sei. „Er ist mir glaubhaft vorgekommen“, sagte sie. Es habe keinerlei Hinweise gegeben, „weshalb ich seine Aussagen in irgendeiner Form anzweifeln sollte.“

Zeugin: Auch fünfjähriger Sohn vergewaltigt

Im Zuge eines ersten Gerichtsverfahrens 2012 hatte sich eine Zeugin gemeldet, die auch am Freitag aussagte und von ihrem – bereits verjährten – Fall berichtete. Demnach hatte ihr der Psychologe auf eine Kontaktanfrage geantwortet, die sie als Alleinerziehende mit einem fünfjährigen Sohn aufgegeben hatte. „Heute weiß ich, dass er mich gezielt ausgesucht hat“, bilanzierte sie. „Es ging nie um Partnerschaft, es ging nur um meinen Sohn.“ Demnach soll der Beschuldigte das Kind vergewaltigt haben.

Sie meldete sich erst später bei der Polizei

Ein Psychologe, den sie damals um Rat fragte, habe ihr empfohlen, keine Anzeige zu erstatten, um dem Jungen keinen Stress auszusetzen. Heute wisse sie, dass das falsch war. Als sie von dem Prozess 2012 in der Zeitung gelesen habe, habe sie sich noch am selben Tag bei der Polizei gemeldet: „Auch, um diesen Fall zu unterstützen“, sagte sie. Es gebe keine Zweifel, dass der Angeklagte ihren Sohn missbraucht habe. Bis heute, sagte sie unter Tränen, bedeute dies eine große Belastung.

Erstes Urteil fiel schon 2012

Das Landgericht hatte den Mann bereits 2012 wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zu sechs Jahren Haft verurteilt. Nachdem sowohl der Angeklagte als auch die Nebenklage Revision eingelegt hatten, hob der Bundesgerichtshof das Urteil Ende 2012 auf und verwies den Fall an das Gericht in Saarbrücken zurück.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur