Schwule in Merziger Kaufland beleidigt und bedrängt: Neonazis verurteilt

Das Amtsgericht Merzig hat zwei Männer wegen Volksverhetzung und Beleidigung zu Freiheitsstrafen verurteilt. Sie hatten ein schwules Paar beleidigt und bedrängt.
Schauplatz der Beleidigungen war das Kaufland in Merzig. Symbolfoto: dpa-Bildfunk.
Schauplatz der Beleidigungen war das Kaufland in Merzig. Symbolfoto: dpa-Bildfunk.
Schauplatz der Beleidigungen war das Kaufland in Merzig. Symbolfoto: dpa-Bildfunk.
Schauplatz der Beleidigungen war das Kaufland in Merzig. Symbolfoto: dpa-Bildfunk.

Wegen Volksverhetzung und Beleidigung hat das Amtsgericht Merzig zwei Männer im Alter von jeweils 32 Jahren zu Freiheitsstrafen verurteilt. Sie hatten im Februar 2015 im Kaufland in Merzig ein schwules Paar beleidigt und bedrängt, berichtet die „SZ“.

Demnach hätte das Gericht in seiner Urteilsbegründung von einer regelrechten „Hetzjagd“ auf die Homosexuellen gesprochen. Einer der beiden Verurteilten hatte die heute jeweils 29-Jährigen im Laden als „Schwuchteln“ bezeichnet, die „man vergasen müsste“. Außerdem bezeichnete er das Paar als „eklig“. Er würde den Schwulen am liebsten die Genitalien abschneiden, so der Verurteilte laut Angaben des Paares.

Schwulen gegen Auto gestoßen

Auf dem Parkplatz des Kaufland ging die Hetzjagd weiter. Mit dabei war dieses Mal auch der zweite Angeklagte. Die beiden beleidigten das Paar weiter, einer der Männer stieß einen der Homosexuellen gegen dessen Auto, so die „SZ“. Das Paar setzte sich schließlich schnell in den Wagen und fuhr weg.

Beide Angeklagten sind vorbestraft und der rechtsextremen Szene zuzuordnen. Einer der Täter trug während des Vorfalls eine Bomberjacke mit dem Emblem der rechtsextremen Kameradschaft „Sturmdivision Saar“, so die „SZ“. Der andere bekennt sich durch Tattoos zu seiner Neonazi-Gesinnung.

Bewährungsstrafe, Schmerzensgeld, Arbeitsstunden

Der Haupttäter wurde zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten verurteilt. Er muss an die Opfer 400 Euro Schmerzensgeld zahlen und 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Er war außerdem wegen Fahrens ohne Führerschein und Schwarzfahrens verurteilt worden.

Der zweite Täter bekam wegen Beihilfe eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung. Auch er muss 400 Euro Schmerzensgeld zahlen und 80 Stunden Arbeit leisten. Der Mann will Berufung einlegen.

Das Urteil war erst vier Jahre nach der Tat gesprochen worden, weil die Verhandlung laut „SZ“ immer wieder verschoben werden musste. Zeugen seien nicht erschienen. Auch ein psychiatrisches Gutachten über den Haupttäter sollte erstellt werden. Dazu kam es aber nie.

Verwendete Quellen:
• Saarbrücker Zeitung