Selbstschussanlage in Saarbrücker Garten: Das Urteil ist da

Im Prozess um die Selbstschussanlage in einem Saarbrücker Kleingarten ist am Mittwochnachmittag (2. April 2018) das Urteil verkündet worden.
Auf dem über eine Brücke erreichbaren Gartengelände hatte der 64-jährige Pächter eine Selbstschussanlage installiert. Foto: dpa-Bildfunk/Katja Sponholz
Auf dem über eine Brücke erreichbaren Gartengelände hatte der 64-jährige Pächter eine Selbstschussanlage installiert. Foto: dpa-Bildfunk/Katja Sponholz
Auf dem über eine Brücke erreichbaren Gartengelände hatte der 64-jährige Pächter eine Selbstschussanlage installiert. Foto: dpa-Bildfunk/Katja Sponholz
Auf dem über eine Brücke erreichbaren Gartengelände hatte der 64-jährige Pächter eine Selbstschussanlage installiert. Foto: dpa-Bildfunk/Katja Sponholz

Ein 64-jähriger Waffennarr aus Saarbrücken ist nun wegen fahrlässiger Körperverletzung („mit strafbarem Umgangs mit explosionsgefährlichen Stoffen“) zu einer Gesamtgeldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 20 Euro verurteilt worden.

Auf seinem Gartengrundstück in Saarbrücken-Rußhütte hatte er eine Selbstschussanlage gebaut. Nach eigenen Angaben, um sich vor Wildschweinen zu schützen. Allerdings verletzte die Anlage einen 60-Jährigen am Knie. Das Gericht stufte die Errichtung der Selbstschussanlage als „sorgfaltswidrig“ und die entstandene Verletzung als erkennbar und vorhersehbar ein.

Den Besitz von alten Waffen, Granaten und Zündern hatte der Angeklagte vor Gericht bereits zuvor eingeräumt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Berufung und Revision sind möglich.