Sexueller Missbrauch in Dillingen frei erfunden?

Nachdem eine Frau aus dem Regionalverband Saarbrücken letzte Woche Anzeige wegen einer angeblichen Vergewaltigung erstattete, haben die Ermittler nun erhebliche Zweifel an den Angaben der Frau.
Das Sexualdelikt am Bahnhof in Dillingen könnte bloß frei erfunden sein (Symbolfoto).
Das Sexualdelikt am Bahnhof in Dillingen könnte bloß frei erfunden sein (Symbolfoto).
Das Sexualdelikt am Bahnhof in Dillingen könnte bloß frei erfunden sein (Symbolfoto).
Das Sexualdelikt am Bahnhof in Dillingen könnte bloß frei erfunden sein (Symbolfoto).

 

Eine 20-jährige Frau erstattete am 14.01.2018 bei der Polizei in Dillingen eine Anzeige u.a. wegen Vergewaltigung. Laut den Angaben der Frau sei sie im Anschluss an einen Diskobesuch am Dillinger Hauptbahnhof von drei Männern mit Migrationshintergrund massiv sexuell bedrängt und von einem der 20 bis 25 Jahre alten Männern sogar vergewaltigt worden, während die anderen beiden angeblichen Täter zugeschaut hätten. Erst nachdem ein Zug den Bahnhof erreichte, habe der Täter von ihr abgelassen und sei zusammen mit seinen beiden Komplizen geflüchtet.

Zweifel an den Angaben der Frau
Knapp zehn Tage nach dem Vorfall hat die Polizei, genauer gesagt das Dezernat für Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung beim Landespolizeipräsidium, nach umfangreichen und sehr zeitintensiven Ermittlungen erhebliche Zweifel an dem behaupteten Sachverhalt. So hätten zwei Zeugen, die die junge Frau zum Tatzeitpunkt am Bahnhof begleitet haben, ausgesagt, keine weiteren Männer am angeblichen Tatort gesehen zu haben.

Videoanlage im Probebetrieb
Darüber hinaus sei die Videoüberwachungsanlage am Dillinger Bahnhof entgegen erster, anders lautender Informationen doch in Betrieb gewesen. Die Auswertung der Aufnahmen bestätigte die Aussagen der Zeugen, wonach sich die junge Frau mit den beiden Zeugen am Bahnhof aufhielt und keineswegs von anderen Männern verfolgt wurde.

Ermittlungen gegen das angebliche Opfer
Aufgrund des bisherigen Ermittlungsergebnisses wurde gegen die 20-Jährige ein Verfahren wegen Vortäuschens einer Straftat nach § 145d StGB eingeleitet. Das angebliche Opfer könnte sich somit selbst als Täterin entpuppen und mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden.

Die Beschuldigte ließ sich seit der Einleitung des neuen Ermittlungsverfahrens nicht mehr zum Sachverhalt ein. Die Ermittlungen dauern derweil noch an.

 

Mit Verwendung von SZ-Material.