Sexueller Missbrauch: Landgericht Saarbrücken spricht Angeklagten frei

Wegen sexuellen Missbrauchs musste sich ein 51-Jähriger vor dem Landgericht in Saarbrücken verantworten. Der Vorwurf: sexueller Missbrauch an seiner Nichte. Jetzt stelle ein Gutachter fest, dass ihre Aussage wahrscheinlich erfunden war.
Wegen sexuellen Missbrauchs war ein 51-Jähriger vor dem Landgericht in Saarbrücken angeklagt. Symbolfoto: David Ebener/dpa-Bildfunk.
Wegen sexuellen Missbrauchs war ein 51-Jähriger vor dem Landgericht in Saarbrücken angeklagt. Symbolfoto: David Ebener/dpa-Bildfunk.
Wegen sexuellen Missbrauchs war ein 51-Jähriger vor dem Landgericht in Saarbrücken angeklagt. Symbolfoto: David Ebener/dpa-Bildfunk.
Wegen sexuellen Missbrauchs war ein 51-Jähriger vor dem Landgericht in Saarbrücken angeklagt. Symbolfoto: David Ebener/dpa-Bildfunk.

Ein 51-Jähriger, der vor dem Landgericht Saarbrücken wegen sexuellen Missbrauchs angeklagt war, ist am Montag (10. September) freigesprochen worden. Das berichtet der „SR“. Dem Mann wurde demnach zunächst vorgeworfen, vor 15 Jahren in Saargemünd seine Nichte vergewaltigt zu haben.

Vor Gericht erklärte ein Gutachter, dass das mutmaßliche Opfer, eine heute 25 Jahre alte Frau, in ihrer „Aussagetüchtigkeit erheblich eingeschränkt“ sei, so der „SR“. Ihre Falschaussagekompetenz sei überdurchschnittlich, weswegen das Gutachten zum Schluss kam, dass die Anschuldigungen gegen ihren Onkel wahrscheinlich erfunden sind. Aussagen von Zeugen sowie die Beweisaufnahmen nährten diesen Verdacht noch zusätzlich.

Selbst die Staatsanwaltschaft plädierte daraufhin für einen Freispruch.