Sie wollte Ehemann mit Hammer töten: I. H. (37) in Saarbrücken verurteilt

Im Prozess um einen Mordversuch mit einem Hammer kam das Saarbrücker Landgericht nun zu einem Urteil. I. H., die mit dem schweren Werkzeug auf das Gesicht ihres Ex-Ehemanns einschlug, muss für vier Jahre und zehn Monate ins Gefängnis.
I. H. (Bildmitte, Gesicht zensiert) musste sich vor dem Landgericht in Saarbrücken verantworten. Foto: Brandon Lee Posse
I. H. (Bildmitte, Gesicht zensiert) musste sich vor dem Landgericht in Saarbrücken verantworten. Foto: Brandon Lee Posse
I. H. (Bildmitte, Gesicht zensiert) musste sich vor dem Landgericht in Saarbrücken verantworten. Foto: Brandon Lee Posse
I. H. (Bildmitte, Gesicht zensiert) musste sich vor dem Landgericht in Saarbrücken verantworten. Foto: Brandon Lee Posse

Die Tatvorwürfe gegen die 37 Jahre alte I. H. wogen schwer: Vor dem Landgericht in Saarbrücken musste sich die Frau wegen versuchten Mordes sowie schwerer Körperverletzung verantworten. Im Detail wurde ihr vorgeworfen, in „Tötungsabsicht“ mit einem Hammer auf ihren schlafenden Ehemann (40) eingeschlagen zu haben.

Am Dienstag (21. Mai 2019) verkündete Richter Bernd Weber schließlich das Urteil – und sprach die Frau in beiden Anklagepunkten schuldig. Für vier Jahre und zehn Monate muss die 37-Jährige nun ins Gefängnis. Darüber berichtet unter anderem die „Bild“.

Das Opfer des Vorfalls, der damalige Gatte (40), erlitt schwere Verletzungen, darunter einen Schädelbruch. Dreimal schlug I. H. mit einem Hammer auf ihn ein. Zudem verwendete sie bei dem Angriff Pfefferspray. Bei der Verhandlung trat der 40 Jahre alte Mann als Nebenkläger an, so „SZ“.

Strafmildernd auf das Urteil wirkte sich aus, dass die 37-Jährige im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs auf ihre Ansprüche verzichtete, etwa auf das gemeinsame Haus sowie Anteile an einem Supermarkt. Zudem legte sie ein Geständnis ab. Vor Gericht konnte allerdings nicht geklärt werden, warum I. H. letztendlich ihren Ex-Ehemann angriff.

Verwendete Quellen:
• Eigene Berichte
• Bild Saarland
• Saarbrücker Zeitung