Silberreiher in Vogelschutzgebiet erschossen?

Im Vogelschutzgebiet Saar-Nied-Gau wurde ein toter Silberreiher gefunden. Der Vogel, der unter Naturschutz steht, hatte eine Wunde am Hals. Ob diese dem Tier durch einen Schuss zugefügt wurde, soll jetzt eine Obduktion klären.
Der tote Silberreiher im Naturschutzgebiet Saar-Nied-Gau wurde möglicherweise abgeschossen. Foto: Rolf Klein
Der tote Silberreiher im Naturschutzgebiet Saar-Nied-Gau wurde möglicherweise abgeschossen. Foto: Rolf Klein
Der tote Silberreiher im Naturschutzgebiet Saar-Nied-Gau wurde möglicherweise abgeschossen. Foto: Rolf Klein
Der tote Silberreiher im Naturschutzgebiet Saar-Nied-Gau wurde möglicherweise abgeschossen. Foto: Rolf Klein

Ein Landwirt hat am Montagmorgen im Vogelschutzgebiet Saar-Nied-Gau einen toten Silberreiher gefunden. Eine Wunde am Hals des Vogels lässt darauf schließen, dass das Tier durch einen Schuss starb.

Der Verdacht erhärtet sich durch Zeugen, laut deren Aussagen Jäger am Wochenende in dem Gebiet geschossen hatten. CDU-Ortsvorsteher Rolf Klein erstattete noch am selben Morgen Anzeige wegen des „Verdachts auf illegalen Abschuss einer streng geschützten Vogelart„. Die Polizei ermittelt wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Das berichtet die „SZ“.

Jäger Ernst Hoen, der Pächter des Reviers, sagte laut „SZ“ aus, dass der Silberreiher noch nicht lange tot gewesen sein könne, „sonst hätte er stark gerochen.“ Er brachte den Vogel gemeinsam mit Klein in eine Tierarztpraxis nach Köllerbach. Dort wurde der Reiher geröntgt. Bei der Untersuchung konnte jedoch kein Schrot gefunden werden. Um nun herauszufinden, ob das Tier durch eine Kugel verletzt wurde, wird der Vogel zum Veterinäramt nach Saarbrücken gebracht. Dort soll er obduziert werden. Bislang lag der tote Reiher in Hoens Tiefkühltruhe.

Das Revier, in dem das Tier gefunden wurde, liegt nahe der französischen Grenze. Im lothringischen Waldwisse unweit des Naturschutzgebiets Saar-Nied-Gau kam es erst vergangene Woche zu einem ähnlichen Fall: Naturschützer Klein hatte die Polizei alarmiert, weil er laut eigener Aussage beobachtet habe, wie Jäger auf Rotmilane – streng geschützte Vögel – schossen.

Auch der Silberreiher steht europaweit unter Schutz. Ein Abschießen des Vogels steht unter Strafe. Gegenüber der „SZ“ äußerte Ernst Hoen, von den Jägern im Revier „käme keiner auf die Idee, auf einen Reiher zu schießen.“ Ein illegaler Abschuss fällt unter den Tatbestand der Wilderei.